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Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet

Vorlagentyp: NRCDU
53 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Aus vielen Frankfurter Stadtteilen wird seit langem der Ausbau der Lärmschutzanlagen entlang der Bundesautobahnen im Stadtgebiet gefordert. Der Magistrat hat in unzähligen Berichten (zuletzt B 254, 255, 256, 258, 343 aus 2001) darauf hingewiesen, dass der Bund als Baulastträger für diese Maßnahmen zuständig ist. Den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Stadtteilen ist mit dieser Aussage nicht geholfen. Um den zunehmenden Klagen der Bürger nunmehr Rechnung zu tragen, sollte die Stadt Frankfurt am Main mit dem Baulastträger für die Bundesautobahnen Verhandlungen aufnehmen, um vertraglich abzusichern, dass die Stadt Frankfurt in den am stärksten betroffenen Gebieten Vorleistungen im Bereich des Lärmschutzes erbringen kann (Grunderwerb, Aufschütten von Lärmschutzwällen aus Bauaushub etc.), die später vom Baulastträger erstattet werden. Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Helmut Alexander Heuser Stadtv. Annerose Bender Stadtv. Marcus Scholz Stadtv. Bernhard Mertens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2002, B 459 Bericht des Magistrats vom 07.06.2002, B 584 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2001 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.08.2001, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.08.2001, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG, REP, PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 546, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001 Aktenzeichen: 79 3

Inhalt

Antrag vom 30.05.2001, NR 90

Betreff:

Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Baulastträger der Bundesautobahnen dahingehend zu verhandeln, dass der Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Stadtgebiet (A 3, A 5, A 66, A 648, A 661) umgehend verbessert wird. Um dies zu erreichen sollte gegebenenfalls in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt werden, dass die Stadt Frankfurt am Main Vorleistungen (Geländeerwerb, Aufschüttung von Bauschutt und Erdaushub etc.) erbringt, die später vom Baulastträger an die Stadt Frankfurt erstattet werden.

Begründung:

Aus vielen Frankfurter Stadtteilen wird seit langem der Ausbau der Lärmschutzanlagen entlang der Bundesautobahnen im Stadtgebiet gefordert. Der Magistrat hat in unzähligen Berichten (zuletzt B 254, 255, 256, 258, 343 aus 2001) darauf hingewiesen, dass der Bund als Baulastträger für diese Maßnahmen zuständig ist.

Den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Stadtteilen ist mit dieser Aussage nicht geholfen.

Um den zunehmenden Klagen der Bürger nunmehr Rechnung zu tragen, sollte die Stadt Frankfurt am Main mit dem Baulastträger für die Bundesautobahnen Verhandlungen aufnehmen, um vertraglich abzusichern, dass die Stadt Frankfurt in den am stärksten betroffenen Gebieten Vorleistungen im Bereich des Lärmschutzes erbringen kann (Grunderwerb, Aufschütten von Lärmschutzwällen aus Bauaushub etc.), die später vom Baulastträger erstattet werden.

Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Helmut Alexander Heuser Stadtv. Annerose Bender Stadtv. Marcus Scholz Stadtv. Bernhard Mertens

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2001Sie sind hier
    NRNR 90Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet
    STVV-Antrag · CDU
  2. 19. April 2002BB 459Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter StadtgebietMagistratsbericht
  3. 7. Juni 2002Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 584Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrspuMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 3 · 21.08.2001
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREPPDSBFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 30.08.2001
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage NR 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREPPDSBFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG, REP, PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL

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