Keine vierte Fahrspur auf der A.5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für Kalbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Lärm macht krank. Die Nutzung der Standspur als Fahrspur erhöht die Fahrgeschwindigkeit und die Fahrzeugdichte auf der A 5. Der schon heute über den Grenzwerten liegende Dauerschallpegel wird dadurch in den angrenzenden Wohngebieten deutlich erhöht. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ortsbeiräte: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2001, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 381 2001 Die Vorlage OF 31/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 12.10.2001, OF 31/12
Betreff:
Keine vierte Fahrspur auf der A 5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für Kalbach
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Straßenbauträger und der Hessischen Landesregierung dahingehend zu verhandeln, dass es ohne Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 5 im Ortsbezirk Kalbach keine Freigabe der Standspuren als Fahrspuren gibt.
Begründung:
Lärm macht krank.
Die Nutzung der Standspur als Fahrspur erhöht die Fahrgeschwindigkeit und die Fahrzeugdichte auf der A 5. Der schon heute über den Grenzwerten liegende Dauerschallpegel wird dadurch in den angrenzenden Wohngebieten deutlich erhöht.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEZuständige Ortsbeiräte: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2001Sie sind hierOFOF 31/12Keine vierte Fahrspur auf der A.5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2001OAOA 381Keine vierte Fahrspur auf der A.5 durch Nutzung der Standspur ohne Lärmschutz für KalbachAnregung
- 7. Juni 2002Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 584Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrspuMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme