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Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!

Vorlagentyp: B
336 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über die Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen in Frankfurt am Main. Ziel ist es, Wohnungsverluste frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, um die betroffenen Haushalte zu unterstützen. Die Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" hat bereits in vielen Fällen erfolgreich Zwangsräumungen abwenden können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Es gibt bei der Stadt Frankfurt am Main bereits weitreichende Maßnahmen und Regelungen, um Zwangsräumungen so weit wie möglich zu verhindern. Die im Jugend- und Sozialamt angesiedelte Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" (HZW) arbeitet sehr erfolgreich daran, Wohnungsverluste in einem frühestmöglichen Stadium zu verhindern. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Kenntnis über entstandene Mietrückstände oder auch andere, z.B. verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Die Kontaktaufnahme mit von Wohnungsverlust und Zwangsräumung bedrohten Haushalten wird durch den Sozialdienst der Fachstelle HZW sichergestellt. Die Fachstelle HZW hatte für das Jahr 2019 in 1.994 Fällen im Vorfeld einer terminierten Zwangsräumung Kenntnis von einer Mahnung, Kündigung (§ 543 BGB) oder Räumungsklage, wegen Mietrückständen. In 1.057 Fällen konnten durch finanzierte Hilfen Zwangsräumungen verhindert werden. Etliche andere Fälle konnten durch Beratung der Fachstelle HZW bzw. in Selbsthilfe gelöst werden. Es wurden insgesamt 462 Zwangsräumungen durchgeführt, davon mussten 122 Haushalte in einer Notunterkunft untergebracht werden. Dies vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt: Zu a) Der Magistrat kann über die Anzahl von Zwangsräumungsterminen berichten. Auch die Zahl der Fälle, die wegen einer Zwangsräumung in einer Übergangsunterkunft untergebracht werden, kann benannt werden. Auch die Anzahl der Personen und die Unterscheidung Erwachsene /Kinder (Minderjährige) ist möglich. Die Gründe einer Zwangsräumung können nur für den Bereich der Mietschulden sicher aufgeführt werden. Die übrigen Gründe hängen von den (freiwilligen) Angaben der Betroffenen ab (Eigenbedarfskündigungen, mietwidrigem Verhalten und Vergleichen vor Gericht). Zu b: Die Möglichkeiten der Berichterstattung wurden unter 4 erläutert. Darüber hinaus können nur Gesamtzahlen der über die Fachstelle HZW durch die Zentrale Vermittlung von Unterkünften untergebrachten Menschen dargestellt werden. Dabei handelt es sich dann um kumulierte Zahlen - also auch der Menschen, die bspw. im Vorjahr ihre Wohnung verloren haben und bisher durch das Amt für Wohnungswesen noch nicht in eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus vermittelt werden konnten. Aus diesen Zahlen ergeben sich benötigte Plätze sowie allgemeine Angaben zu deren Standards. Die Unterbringungsdauer kann nur als Durchschnitt aller Fälle ausgewiesen werden. Ein entsprechender Bericht wird nach Vorlage aller relevanten Zahlen erstmals für 2020 erstellt und den Stadtverordneten zugeleitet, voraussichtlich Ende des

  1. Quartals 2021.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2020NRNR 1111Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!STVV-Antrag · Linke
  2. 25. September 2020Sie sind hier
    BB 506Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!
    Magistratsbericht
  3. 26. Juli 2021BB 281Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  4. 23. Januar 2023BB 38Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  5. 7. Juni 2024BB 230Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  6. 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 336 WochenBB 233Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 2 · 19.10.2020
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FDP (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 29.10.2020
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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