Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen in Frankfurt am Main. Ziel ist es, Wohnungsverluste frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, um die betroffenen Haushalte zu unterstützen. Die Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" hat bereits in vielen Fällen erfolgreich Zwangsräumungen abwenden können.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBericht
Es gibt bei der Stadt Frankfurt am Main bereits weitreichende Maßnahmen und Regelungen, um Zwangsräumungen so weit wie möglich zu verhindern. Die im Jugend- und Sozialamt angesiedelte Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" (HZW) arbeitet sehr erfolgreich daran, Wohnungsverluste in einem frühestmöglichen Stadium zu verhindern. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Kenntnis über entstandene Mietrückstände oder auch andere, z.B. verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Die Kontaktaufnahme mit von Wohnungsverlust und Zwangsräumung bedrohten Haushalten wird durch den Sozialdienst der Fachstelle HZW sichergestellt. Die Fachstelle HZW hatte für das Jahr 2019 in 1.994 Fällen im Vorfeld einer terminierten Zwangsräumung Kenntnis von einer Mahnung, Kündigung (§ 543 BGB) oder Räumungsklage, wegen Mietrückständen. In 1.057 Fällen konnten durch finanzierte Hilfen Zwangsräumungen verhindert werden. Etliche andere Fälle konnten durch Beratung der Fachstelle HZW bzw. in Selbsthilfe gelöst werden. Es wurden insgesamt 462 Zwangsräumungen durchgeführt, davon mussten 122 Haushalte in einer Notunterkunft untergebracht werden. Dies vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt: Zu a) Der Magistrat kann über die Anzahl von Zwangsräumungsterminen berichten. Auch die Zahl der Fälle, die wegen einer Zwangsräumung in einer Übergangsunterkunft untergebracht werden, kann benannt werden. Auch die Anzahl der Personen und die Unterscheidung Erwachsene /Kinder (Minderjährige) ist möglich. Die Gründe einer Zwangsräumung können nur für den Bereich der Mietschulden sicher aufgeführt werden. Die übrigen Gründe hängen von den (freiwilligen) Angaben der Betroffenen ab (Eigenbedarfskündigungen, mietwidrigem Verhalten und Vergleichen vor Gericht). Zu b: Die Möglichkeiten der Berichterstattung wurden unter 4 erläutert. Darüber hinaus können nur Gesamtzahlen der über die Fachstelle HZW durch die Zentrale Vermittlung von Unterkünften untergebrachten Menschen dargestellt werden. Dabei handelt es sich dann um kumulierte Zahlen - also auch der Menschen, die bspw. im Vorjahr ihre Wohnung verloren haben und bisher durch das Amt für Wohnungswesen noch nicht in eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus vermittelt werden konnten. Aus diesen Zahlen ergeben sich benötigte Plätze sowie allgemeine Angaben zu deren Standards. Die Unterbringungsdauer kann nur als Durchschnitt aller Fälle ausgewiesen werden. Ein entsprechender Bericht wird nach Vorlage aller relevanten Zahlen erstmals für 2020 erstellt und den Stadtverordneten zugeleitet, voraussichtlich Ende des
- Quartals 2021.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2020NRNR 1111Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!STVV-Antrag · Linke
- 25. September 2020Sie sind hierBB 506Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
- 26. Juli 2021BB 281Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
- 23. Januar 2023BB 38Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
- 7. Juni 2024BB 230Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
- 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 336 WochenBB 233Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)