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Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!

Vorlagentyp: B
336 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert die Verhinderung von Zwangsräumungen in Frankfurt am Main. Es wird ein Netzwerk vorgestellt, das Mieter:innen unterstützt, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Ziel ist es, durch frühzeitige Interventionen und finanzielle Hilfen die Stabilität der Mietverhältnisse zu sichern.

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Bericht

1.

- NR 1111/20 Ziffern 4+5 LINKE., l. B 281/21 -

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 573 (Ordentliche Kündigung des Vermieters) und in § 543 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beendigung von Mietverhältnissen, die zu Räumungsklagen und letztlich zu Zwangsräumungen führen können. Um Zwangsräumungen von Wohnungen frühzeitig abzuwenden, besteht in Frankfurt am Main ein Netzwerk von Partner:innen, die dafür Sorge tragen, dass Mieter:innen vor dem Verlust ihres Wohnraumes bewahrt werden.

Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Sicherung einer Wohnung in Frankfurt am Main ist die Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" (HZW) des Jugend- und Sozialamtes. Sie ist im Sozialrathaus Gallus angesiedelt. Sobald Kenntnisse über eine Räumungsklage bzw. einen möglichen Wohnraumverlust vorliegen, suchen die Mitarbeitenden der HZW aktiv Kontakt mit den betroffenen Mieter:innen.

Für eine bessere Vermittlung zwischen Mieter:innen und Hausverwaltungen ist das Team der HZW im engen Austausch mit den Wohnungsgesellschaften unter städtischer Beteiligung (ABG Frankfurt Holding, Frankfurter Wohnungsgenossenschaft und GWH Wohnungsgesellschaft Hessen), mit der Nassauischen Heimstätte, VONOVIA und Deutsche Wohnen.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Wohnungssicherung ist die frühzeitige Kenntnis über entstandene Mietrückstände oder andere, auch verhaltensbedingte, Kündigungsgründe. Ist eine Zwangsräumung eingeleitet, stehen die Aktivitäten der HZW wegen gesetzlich vorgegebener Fristen unter hohem zeitlichen Druck.

Für Erleichterung sorgen spezielle Absprachen, wie mit der ABG Frankfurt Holding, die die Fachstelle vor der Einleitung einer Zwangsräumung informiert, die dann direkt auf die betroffenen Mieter:innen zugeht. Dieser Zeitgewinn führt häufig zu schnellen nachhaltigen Lösungen und trägt in den meisten Fällen zur Stabilisierung der Mietverhältnisse bei.

Wenn Mietrückstände beglichen werden, führen Wohnungsgesellschaften mit städtischer Beteiligung, sofern es sich ausschließlich um fiskalische Gründe handelt, keine Zwangsvollstreckungen mehr durch.

Dies vorangestellt antwortet der Magistrat wie folgt: Zu a): Die Fachstelle HZW erhielt in 2021 in 1.895 Fällen im Vorfeld einer terminierten Zwangsräumung Kenntnis einer Mahnung, Kündigung (§ 543 BGB) oder Räumungsklage wegen Mietrückständen. Bei ordentlichen Kündigungen (§ 573 BGB) oder Räumungsklagen wegen mietwidrigem Verhalten erfolgen Informationen erst mit der Vergabe eines Zwangsräumungstermins durch die/den Gerichtsvollzieher:in.

In insgesamt 654 Fällen sind durch finanzielle Hilfen der HZW eine Zwangsräumung verhindert worden. Andere Fälle lösten sich durch die Beratung oder durch Selbsthilfe.

In 2021 wurden 362 Zwangsräumungen in Frankfurt am Main durchgeführt.

In 319 Fällen waren Mietrückstände, in 32 Fällen mietwidriges Verhalten und bei 11 Fällen Eigenbedarfskündigungen Ursache von Gerichtsverfahren mit anschließender Zwangsräumung.

Für 185 Personen war die Wohnungssicherung nicht möglich, sodass die Fachstelle eine Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt hat.

Zu b)

Die Aufgaben zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit sind in Frankfurt am Main dem Jugend- und Sozialamt als Gefahrenabwehrbehörde im Rahmen des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zugewiesen.

Wenn Betroffene aus eigenen Möglichkeiten heraus keinen Ersatzwohnraum finden, werden durch die Zentrale Vermittlung von Unterkünften (ZVU) freie Kapazitäten (Zimmer, Apartments) in Wohnheimen, Übergangsunterkünften oder Hotels angeboten. Die Zimmer und Apartments sind in der Regel mit einem Bad und einer Kitchenette sowie einer Grundmöblierung ausgestattet.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Versorgung vereinzelt auch in einer Unterkunft mit Gemeinschaftsküchen oder -sanitärräumen erfolgen.

Zum Berichtszeitpunkt standen ausreichend Unterkünfte zur Verfügung. Aktuell liegt der Belegungsgrad bei ca. 90 %. Bei den offenen 10 % handelt es sich zum Teil um Garantieplätze, die nicht dauerhaft benötigt und nur bei Bedarf akquiriert werden.

Im Jahr 2021 waren 221 Einzelpersonenhaushalte sowie 141 Familienhaushalte von einer Zwangsräumung betroffen. Bei den Familien handelte es sich um 463 Erwachsene und 122 minderjährige Kinder.

Statistiken zur Dauer und zu den Kosten der Unterbringung werden für zwangsgeräumte Personen aus Gründen der Gleichbehandlung und des Sozialdatenschutzes nicht separat erhoben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2020NRNR 1111Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!STVV-Antrag · Linke
  2. 25. September 2020BB 506Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  3. 26. Juli 2021BB 281Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  4. 23. Januar 2023Sie sind hier
    BB 38Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!
    Magistratsbericht
  5. 7. Juni 2024BB 230Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  6. 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 336 WochenBB 233Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 15 · 14.02.2023
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 15 · 16.02.2023
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)

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