Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert die Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen in Frankfurt am Main. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter vor Wohnungslosigkeit zu bewahren, indem frühzeitig auf Mietrückstände reagiert wird. Die Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" spielt dabei eine zentrale Rolle und hat in den letzten Jahren die Anzahl der Zwangsräumungen signifikant reduziert.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Um Zwangsräumungen von Wohnungen frühzeitig zu begegnen, gibt es in Frankfurt am Main ein Netzwerk von Partnern die dafür Sorge tragen, dass Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihres Wohnraumes bewahrt werden. Die im Jugend- und Sozialamt angesiedelte Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" (HZW) kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Als zentrale Anlaufstelle steht sie für alle Fragen rund um den Erhalt einer Wohnung bereit. Die Mitarbeitenden suchen den direkten Kontakt zu den Mieterinnen und Mietern und pflegen zudem einen engen und intensiven Austausch insbesondere mit Wohnungsgesellschaften unter städtischer Beteiligung (ABG Frankfurt Holding, Frankfurter Wohnungsgenossenschaft und GWH Wohnungsgesellschaft Hessen). Wichtige Voraussetzung für einen Erfolg ist die frühzeitige Kenntnis über entstandene Mietrückstände oder auch verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Ist eine Zwangsräumung bereits eingeleitet, stehen die Prüfaktivitäten der HzW unter hohem Zeitdruck. Erleichterung sorgt eine Vereinbarung mit der ABG Holding, die vor der Beantragung einer Zwangsräumung, die HzW mit entsprechenden Informationen versorgt, die dann aktiv auf die betroffenen Mieterinnen und Mieter zugeht. Durch den Zeitgewinn sind häufiger nachhaltige Lösungen im Rahmen finanzieller Ausgleiche oder auch Verhaltensänderungen möglich geworden, was zur Stabilität der Mietverhältnisse beiträgt. In der Regel führen Wohnungsgesellschaften mit städtischer Beteiligung keine Zwangsvollstreckungen einer Wohnung durch, wenn die Mietrückstände von der Fachstelle übernommen werden. Durch die Zentralisierung der HzW seit 2010 verringerten sich die durchgeführten Zwangsräumungen kontinuierlich. Gab es im Jahr 2011 insgesamt 911 Zwangsräumungen, verringerte sie sich auf 414 im Jahr 2020. Gleichzeitig reduzierten sich die Kosten für die Übernahme von Mietrückständen von 2.41 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 1.72 Millionen Euro im Jahr 2020. Dies vorangestellt, antwortet der Magistrat wie folgt: Die HzW erhielt in 2019 in 1994 Fällen im Vorfeld einer terminierten Zwangsräumung Kenntnis von einer Mahnung, Kündigung (§ 543 BGB) oder Räumungsklage wegen Mietrückständen. Bei einer ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB oder aufgrund mietwidrigen Verhaltens erfolgen Informationen erst bei Terminvergabe des Zwangsräumungstermins durch den Gerichtsvollzieher. In 1.057 Fällen konnten durch Finanzhilfen Zwangsräumungen verhindert werden. Andere Fälle lösten sich durch die Beratung der HzW oder durch Selbsthilfe. 462 Zwangsräumungen fanden tatsächlich statt, in Folge waren 122 Haushalte in einer Not- bzw. Übergangsunterkunft zu versorgen. In 2020 sind 414 Zwangsräumungen durchgeführt worden. 104 Haushalte sind in einer Not- bzw. Übergangsunterkunft aufgenommen worden. In der Regel werden Zwangsräumungen aufgrund von Mietschulden (ca. 90 %) durchgeführt. Andere Ursachen sind Eigenbedarfskündigungen, mietwidriges Verhalten und Vergleichsregelungen zwischen Vermieter und Mietern, die beim Amtsgericht geschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2020NRNR 1111Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!STVV-Antrag · Linke
- 25. September 2020BB 506Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
- 26. Juli 2021Sie sind hierBB 281Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
- 23. Januar 2023BB 38Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
- 7. Juni 2024BB 230Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
- 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 336 WochenBB 233Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)