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Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!

Vorlagentyp: B
336 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über die Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen in Frankfurt am Main. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern hervorgehoben, um betroffene Mieter:innen frühzeitig zu unterstützen. Ziel ist es, Zwangsräumungen zu vermeiden und die Stabilität der Mietverhältnisse zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 573 (Ordentliche Kündigung des Vermieters) und in § 543 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beendigung von Mietverhältnissen, die zu Räumungsklagen und letztlich zu Zwangsräumungen führen können. Um Zwangsräumungen von Wohnungen frühzeitig abzuwenden, besteht in Frankfurt am Main ein Netzwerk von Partner:innen, die dafür Sorge tragen, dass Mieter:innen möglichst vor dem Verlust ihres Wohnraumes bewahrt werden.

Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Sicherung einer Wohnung in Frankfurt am Main ist die Fachstelle "Hilfen zur Wohnungssicherung" (HZW) des Jugend- und Sozialamtes. Sie ist im Sozialrathaus Gallus angesiedelt.

Sobald Kenntnisse über eine Räumungsklage bzw. einen möglichen Wohnraumverlust vorliegen, suchen die Mitarbeitenden der HZW aktiv Kontakt mit den betroffenen Mieter:innen.

Für eine bessere Vermittlung zwischen Mieter:innen und Hausverwaltungen ist das Team der HZW im engen Austausch mit den Wohnungsgesellschaften unter städtischer Beteiligung (ABG Frankfurt Holding, Frankfurter Wohnungsgenossenschaft und GWH Wohnungsgesellschaft Hessen), mit der Nassauischen Heimstätte, VONOVIA, Deutsche Wohnen und anderen Vermietern.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Wohnungssicherung ist die frühzeitige Kenntnis über entstandene Mietrückstände oder andere, auch verhaltensbedingte, Kündigungsgründe. Ist eine Zwangsräumung eingeleitet, stehen die Aktivitäten der HZW wegen gesetzlich vorgegebener Fristen unter hohem zeitlichen Druck.

Für Erleichterung sorgen spezielle Absprachen, wie mit der ABG Frankfurt Holding, die die Fachstelle vor der Einleitung einer Zwangsräumung informiert, die dann direkt auf die betroffenen Mieter:innen zugeht. Dieser Zeitgewinn führt häufig zu schnellen nachhaltigen Lösungen und trägt in den meisten Fällen zur Stabilisierung der Mietverhältnisse bei.

Wenn Mietrückstände beglichen werden, führen Wohnungsgesellschaften mit städtischer Beteiligung, sofern es sich ausschließlich um fiskalische Gründe handelt, keine Zwangsvollstreckungen mehr durch.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2020NRNR 1111Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!STVV-Antrag · Linke
  2. 25. September 2020BB 506Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  3. 26. Juli 2021BB 281Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  4. 23. Januar 2023BB 38Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht
  5. 7. Juni 2024Sie sind hier
    BB 230Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!
    Magistratsbericht
  6. 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 336 WochenBB 233Keine Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 138
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 230 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 95
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 230 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

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