Kunstwerke
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 420
Betreff: Kunstwerke Vorgang: A 260/17 AfD Zu Frage 1: Antragsteller war die "Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH". Zu Frage 2: Der Antrag wurde nachträglich am 10.08.2017 gestellt. Zu Frage 3: Der Antrag wurde als Kunstaktion im öffentlichen Raum begründet. Zu Frage 4: Da der Antrag nachträglich eingereicht wurde, erfolgte keine formale Genehmigung mehr. Die Aktion wurde nach Vorlage der Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden und Institutionen (siehe Antwort zu Frage 6) geduldet. Der Antragsteller wurde jedoch ermahnt, zukünftig Anträge rechtzeitig zu stellen. Dies wurde vom Antragsteller zugesagt. Zu Frage 5: Die Duldung erfolge bis zum Abbau der Kunstwerke am 11.10.2017 unter den üblichen Auflagen der Sondernutzung, u.a. Sicherstellung der erforderlichen Gehwegmindestbreite, Freihalten der Feuerwehraufstellflächen und Feuerwehrrettungswege etc. Zu Frage 6: Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat nur eine straßenrechtliche Prüfung nach dem Hessischen Straßengesetz und der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren vorzunehmen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung holt dabei Stellungnahmen verschiedener weiterer Behörden und Institutionen ein. Im vorliegenden Fall waren dies die Branddirektion, die VGF, die Dom Römer GmbH, das Kirchendezernat, das Straßenverkehrsamt, das Liegenschaftsamt und die Stadtentwässerung Frankfurt. Zu Frage 7: Anträge auf Sondernutzung kann jede natürliche und juristische Person/Institution stellen. Es gibt hier keine Einschränkungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2017FF 758Seit geraumer Zeit lagern Betonfiguren des belgischen Künstlers Jan De Cock in der Saalgasse und vor dem Dom. PassantenFragestunde-Frage
- 27. September 2017AA 260KunstwerkeSTVV-Anfrage · AfD
- 22. Dezember 2017Sie sind hierBB 420KunstwerkeMagistratsbericht
- 17. Januar 2018AA 312„Kunstwerke“STVV-Anfrage · AfD
- 3. April 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 103„Kunstwerke“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER