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„Kunstwerke“

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.04.2018, B 103

Betreff: "Kunstwerke" Vorgang: A 312/18 AfD Zu 1.: Der ursprüngliche Plan sah vor, die besagte Skulptur des belgischen Künstlers Jan De Cock im Garten des Liebieghauses aufzustellen. Auf Grund technischer Schwierigkeiten, die mit dem Boden der Parkanlage zusammenhingen, konnte an dieser Idee nicht festgehalten werden. Diese Problematik kristallisierte sich aber erst kurz vor der Eröffnung heraus. Die SCHIRN entschied sich daher für eine Aufstellung in unmittelbarer Nähe der Ausstellungshalle. Die Beantragung einer Genehmigung wurde im Stress der Vorbereitungen schlichtweg vergessen.

Zu 2.: Der SCHIRN sind die Genehmigungsabläufe bekannt und sie wurden bislang auch eingehalten. Es handelte sich um ein unbeabsichtigtes Abweichen.

Zu 3.: Eine nicht genehmigte Nutzung von Sondernutzungsflächen kann gegebenenfalls zu einer Nachberechnung einer Gebühr sowie zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige führen.

Zu 4.: Hinsichtlich des angeführten Sachverhalts wurden keine der in 3. benannten Maßnahmen ergriffen.

Zu 5.: Es wurde eine Einzelfallprüfung durchgeführt und dabei die Besonderheit des Sachverhalts bewertet. Eine Ermahnung wurde ausgesprochen. Diese Entscheidung basiert darauf, dass es sich um keine gewerbliche Aktion, keine Verkehrsgefährdung und schließlich einen erstmaligen Verstoß des Verursachers handelte.

Zu 6.: Eine Prüfung hat ergeben, dass die Kunstwerke am vereinbarten Datum deinstalliert wurden.

Zu 7.: siehe 6.

Zu 8.: Hinsichtlich des angefügten Fotos des Antragstellers lässt sich feststellen, dass eine Kontrolle das gezeigte Kunstobjekt nicht erfasst hatte. Da dieses zwischenzeitlich als Schenkung in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main übergegangen ist, fand am 21.02.2018 ein Ortstermin statt mit dem Ziel, einen dauerhaften Standort auf öffentlicher Fläche in der Nähe der Kunsthalle SCHIRN für das Kunstwerk zu finden. Die Skulptur wird bis auf weiteres an ihrem jetzigen Standort verbleiben. Aufgrund des fortgesetzten Interesses an den "Kunstwerken" bietet der Magistrat durch sein Fachamt, Kulturamt Frankfurt am Main, gemeinsam mit der SCHIRN den Stadtverordneten insbesondere der anfragestellenden Fraktion eine Führung zu ausgewählten Kunstwerken im öffentlichen Raum an, um vor Ort über die Funktion von Gegenwartskunst im heutigen Stadtraum zu diskutieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Dezember 2017BB 420KunstwerkeMagistratsbericht
  2. 17. Januar 2018AA 312„Kunstwerke“STVV-Anfrage · AfD
  3. 3. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 103„Kunstwerke“
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 08.05.2018
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 22 · 07.06.2018
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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