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„Kunstwerke“

Vorlagentyp: AAfD
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 17.01.2018, A 312

Betreff: "Kunstwerke" Mit dem Bericht B 420 vom 22.12.2017 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 260 vom 27.09.2017. Gegenstand der Anfrage war die Aufstellung von Skulpturen des Künstlers Jan De Cock im Bereich der öffentlichen Wege an verschiedenen Stellen um den Dom. In seinem Bericht führt der Magistrat aus, dass die "Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH" den Antrag auf Genehmigung zum Aufstellen der Kunstwerke beim Amt für Straßenbau und Erschließung gestellt hat. Dieser wurde jedoch erst nachträglich - d.h. nach dem Aufstellen der "Kunstwerke" - gestellt. Da der Antrag nachträglich eingereicht wurde, erfolgte keine formale Genehmigung mehr. Die Aktion wurde nach Vorlage der Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden und Institutionen geduldet. Der Antragsteller wurde jedoch ermahnt, zukünftig Anträge rechtzeitig zu stellen. Die Duldung selbst erfolge bis zum Abbau der Kunstwerke am 11.10.2017 unter den üblichen Auflagen der Sondernutzung (u.a. Sicherstellung der erforderlichen Gehwegmindestbreite, Freihalten der Feuerwehraufstellflächen und Feuerwehrrettungswege etc.). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Aus welchen Gründen wurde die Genehmigung zum Aufstellen der "Kunstwerke" nicht vorab, d.h. vor dem Aufstellen bei der zuständigen Behörde gestellt ?
  2. War dem Antragsteller nicht bekannt, dass es zum Aufstellen von Kunstwerken auf öffentlichen Verkehrsflächen einer Genehmigung bedarf ?
  3. Welche Sanktionen sieht die Satzung für Sondernutzungen vor für den Fall einer nicht genehmigten Nutzung ?
  4. Wurden im vorliegenden Fall die vorgesehenen Sanktionen (z.B. Ordnungsgeld) verhängt ?
  5. Falls 4. unzutreffend: warum nicht ?
  6. Hat der Magistrat überprüft, ob der Antragsteller die "Kunstwerke" tatsächlich an dem von ihm genannten Datum (11.10.2017) auch abgebaut wurden ?
  7. Falls 6. unzutreffend: warum nicht ?
  8. Falls 6. zutreffend: warum ist dem Magistrat nicht aufgefallen, dass auch noch drei Monate später (am 10.01.2018) noch mindestens eines der "Kunstwerke" nicht entfernt wurde (s. Abb.) ? Abb. "Kunstwerk", aufgenommen am 10.01.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Dezember 2017BB 420KunstwerkeMagistratsbericht
  2. 17. Januar 2018Sie sind hier
    AA 312„Kunstwerke“
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 3. April 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 103„Kunstwerke“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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