Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach
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Bericht des Magistrats vom 09.05.2003, B 366
Betreff:
Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, § 4094 - OA 971 OBR 12, OA 988 OBR 10, OA 1001 OBR 15, B 871/02 -
Der Magistrat setzt sich im Rahmen seiner rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten für Lärmschutz an der BAB 5 und der BAB 661 ein. Zur Zeit werden die rechtlichen Möglichkeiten gegen die temporäre Nutzung der Standstreifen als Fahrstreifen auf der BAB 5 geprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung könnte dann auch rechtliche Bedeutung für die provisorische Standstreifenumnutzung auf der BAB 661 erlangen mit der Folge, dass von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung bereits vor einem dauerhaften Ausbau der BAB 661 auf sechs Fahrstreifen Maßnahmen der Lärmvorsorge ergriffen werden müssten.
Der Zeitaufwand zur Realisierung von Lärmschutzanlagen entlang der BAB 661 ist allerdings vom Ausgang der rechtlichen Prüfung unabhängig und kann dadurch nicht beschleunigt werden. Die Planungen für diese Anlagen werden zur Zeit gemeinsam mit den Planungen für den sechsstreifigen Ausbau von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung erarbeitet. Sowohl für den Ausbau als auch für die Lärmschutzanlagen müssen zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gleichzeitig ist die Stadt Frankfurt daran interessiert, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die neuen Anschlussstellen (AS) Mertonviertel und Nieder-Eschbach wie vorgesehen im Jahr 2004 zu eröffnen. Nach Inbetriebnahme der AS Nieder-Eschbach wird die bestehende AS Bonames geschlossen und zurückgebaut. Diese Vorhaben sind Bestandteil der Grundsatzplanung der Straßenplanungen im Bereich des Frankfurter Nordens, dem die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 31.01.2002 (§ 1937) zugestimmt hat.
Die Eröffnung der neuen Anschlussstellen ist jedoch nur möglich, wenn die BAB 661 in diesem Bereich sechs Fahrstreifen aufweist. In dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen kann dies nur mit Hilfe einer provisorischen Verkehrsführung unter Mitbenutzung des Standstreifens verwirklicht werden.
Vor diesem Hintergrund vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die Forderung, vor Einrichtung der provisorischen Verkehrsführung zunächst Lärmschutzanlagen zu verwirklichen, nicht zielführend ist. Während die Errichtung von Anlagen zum Schutz der Anwohner vor den Lärmemissionen der BAB 661 damit nicht beschleunigt werden kann, verzögert sich ggf. die Eröffnung der fertiggestellten Anschlussstellen.
Nebenvorlage: Anregung vom 06.06.2003, OA 1311 Anregung vom 11.07.2003, OA 1343
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2002BB 871Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
- 3. September 2002OFOF 196/15Die Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen! Zurückweisung der B.871Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2002OAOA 971Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
- 13. September 2002OFOF 122/12Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2002OFOF 301/10Lärmschutz entlang der A 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. September 2002OAOA 988Lärmschutz entlang der A 661 Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
- 20. September 2002OAOA 1001Die Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen! Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
- 9. Mai 2003BB 365Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachMagistratsbericht
- 9. Mai 2003Sie sind hierBB 366Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
- 6. Juni 2003OAOA 1311Lärmschutz an der A 661 - neue Anschlussstellen Berichte des Magistrats vom 09.05.2003, B 365 und B 366Anregung
- 6. Juni 2003OFOF 176/12Lärmschutz an der A 661 - neue AnschlussstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Juni 2003OFOF 259/15Lärm macht krank; die Berichte des Magistrats ebenso!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juli 2003OAOA 1344Lärm macht krank Bericht des Magistrats vom 19.05.2003, B 406Anregung
- 11. Juli 2003OAOA 1343Lärm macht krank Berichte des Magistrats vom 09.05.2003, B 365 und B 366Anregung
- 29. September 2003Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1202a) Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach b) Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis unter Hinweis auf Absatz 2 der OA 1343/03)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 366 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1311 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1343 wird abgelehnt. b) Dem ersten Spiegelstrich der Ziffer 2. der Vorlage OA 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Der zweite Spiegelstrich der Ziffer 2. der Vorlage OA 1343 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. a) CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG (= Annahme) b) SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) c) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 366 = Kenntnis, OA 1311 = Ablehnung, OA 1343 = Annahme) PDS und E.L. (B 366 = Zurückweisung, OA 1311 und OA 1343 = Annahme) BFF (B 366 = Kenntnis, OA 1311 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 366 = Zurückweisung, OA 1311 und OA 1343 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 366 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1311 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1343 wird abgelehnt. b) Dem ersten Spiegelstrich der Ziffer 2. der Vorlage OA 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Der zweite Spiegelstrich der Ziffer 2. der Vorlage OA 1343 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung), PDS und E.L. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) zu 3. a) CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) b) SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS und E.L. gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) c) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Ablehnung), REP, PDS und E.L. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)