Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Nutzung der Standspuren als zusätzliche Fahrspuren stellt eine wesentliche Änderung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dar, da diese Änderung der Verkehrssituation mit mehr Lärm verbunden ist. Damit ist auch eine Lärmvorsorgemaßnahme erforderlich, da die genannten Stadtteile bereits heute durch Verkehrslärm der BAB 661 unerträglich belastet sind. Der vollständige Rückbau der Anschlussstelle Bonames/Kalbach verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern konzentriert die durch zustätzliche Baugebiete noch höheren Verkehrsbelastungen auf die neue Anschlussstelle Nieder-Eschbach/Kalbach. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871 Zuständige Ortsbeiräte: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2002, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 971 2002
- Die Vorlage B 871 wird unter Hinweis auf OA 971 zurückgewiesen.
- Die Vorlage OF 122/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 13.09.2002, OF 122/12
Betreff:
Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Die Vorlage B 871 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat der Stadt Frankfurt sowie alle beteiligten Ämter und Behörden werden aufgefordert, endlich die Bedenken und Einwände der Menschen im Frankfurter Norden ernst zu nehmen und der Magistrat der Stadt Frankfurt wird zum wiederholten Male aufgefordert
- Lärmschutz an der A 661 zu errichten bevor der Standstreifen als zusätzliche Fahrspur freigegeben wird und
- sich für den vollständigen Erhalt der Anschlussstelle der A 661 Bonames/Kalbach einzusetzen.
Begründung:
Die Nutzung der Standspuren als zusätzliche Fahrspuren stellt eine wesentliche Änderung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dar, da diese Änderung der Verkehrssituation mit mehr Lärm verbunden ist. Damit ist auch eine Lärmvorsorgemaßnahme erforderlich, da die genannten Stadtteile bereits heute durch Verkehrslärm der BAB 661 unerträglich belastet sind. Der vollständige Rückbau der Anschlussstelle Bonames/Kalbach verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern konzentriert die durch zustätzliche Baugebiete noch höheren Verkehrsbelastungen auf die neue Anschlussstelle Nieder-Eschbach/Kalbach.
Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871 Zuständige Ortsbeiräte: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2002BB 871Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
- 13. September 2002Sie sind hierOFOF 122/12Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2002OAOA 971Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
- 9. Mai 2003Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 366Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme