Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OFSPD
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Die Nutzung der Standspuren als zusätzliche Fahrspuren stellt eine wesentliche Änderung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dar, da diese Änderung der Verkehrssituation mit mehr Lärm verbunden ist. Damit ist auch eine Lärmvorsorgemaßnahme erforderlich, da die genannten Stadtteile bereits heute durch Verkehrslärm der BAB 661 unerträglich belastet sind. Der vollständige Rückbau der Anschlussstelle Bonames/Kalbach verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern konzentriert die durch zustätzliche Baugebiete noch höheren Verkehrsbelastungen auf die neue Anschlussstelle Nieder-Eschbach/Kalbach. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871 Zuständige Ortsbeiräte: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2002, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 971 2002

  1. Die Vorlage B 871 wird unter Hinweis auf OA 971 zurückgewiesen.
  2. Die Vorlage OF 122/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu
  3. Einstimmige Annahme zu
  4. Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 13.09.2002, OF 122/12

Betreff:

Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Die Vorlage B 871 wird zurückgewiesen.
  2. Der Magistrat der Stadt Frankfurt sowie alle beteiligten Ämter und Behörden werden aufgefordert, endlich die Bedenken und Einwände der Menschen im Frankfurter Norden ernst zu nehmen und der Magistrat der Stadt Frankfurt wird zum wiederholten Male aufgefordert

- Lärmschutz an der A 661 zu errichten bevor der Standstreifen als zusätzliche Fahrspur freigegeben wird und

- sich für den vollständigen Erhalt der Anschlussstelle der A 661 Bonames/Kalbach einzusetzen.

Begründung:

Die Nutzung der Standspuren als zusätzliche Fahrspuren stellt eine wesentliche Änderung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dar, da diese Änderung der Verkehrssituation mit mehr Lärm verbunden ist. Damit ist auch eine Lärmvorsorgemaßnahme erforderlich, da die genannten Stadtteile bereits heute durch Verkehrslärm der BAB 661 unerträglich belastet sind. Der vollständige Rückbau der Anschlussstelle Bonames/Kalbach verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern konzentriert die durch zustätzliche Baugebiete noch höheren Verkehrsbelastungen auf die neue Anschlussstelle Nieder-Eschbach/Kalbach.

Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871 Zuständige Ortsbeiräte: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2002BB 871Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
  2. 13. September 2002Sie sind hier
    OFOF 122/12Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 13. September 2002OAOA 971Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
  4. 9. Mai 2003Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 366Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 14 · 13.09.2002
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 971 2002 1. Die Vorlage B 871 wird unter Hinweis auf OA 971 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 122/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen