Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach
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Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871
Betreff:
Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2002, § 2044 - OA 486 OBR 12 -
Der Magistrat hat sich mit dem zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt in Verbindung gesetzt und um Abgabe einer Stellungnahme zur Anregung des Ortsbeirates 12 gebeten. Diese Stellungnahme wird nachfolgend wiedergegeben:
In der aufgeworfenen Frage des Lärmschutzes ist das Bundesimmissionsrecht zu beachten. Hier ausschlaggebend ist die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16.BimSchV). In dieser ist konkretisiert, welche Änderung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) wesentlich ist.
Derzeit ist der Neubau der Anschlussstelle Nieder-Eschbach und Heddernheim (Mertonviertel) im Gange. Nach Inbetriebnahme der neuen Anschlussstelle Nieder-Eschbach wird die bestehende Anschlussstelle Bonames geschlossen und zurückgebaut.
In diesem Zusammenhang ist gemäß Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums der Zwischenbereich der A 661 sechsstreifig auszubauen. Gemäß gemeinsamer Vereinbarungen wird die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung das Baurecht dafür herbeiführen und den Ausbau vornehmen. Im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der Strecke ist gemäß Immissionsrecht Lärmvorsorge geboten. Geeignete Problemlösungen werden Teil des Baurechts sein.
Soweit die neuen Anschlussstellen Nieder-Eschbach und Heddernheim früher in Betrieb gehen als die Zwischenstrecke ausgebaut werden kann, ist denkbar, diese provisorisch 6-streifig zu betreiben unter Nutzung der vorhandenen befestigten Breite. Dieser Fall stellt nach der 16.BimSchV keine wesentliche Änderung im Sinne des Bundesimmissionsschutz-gesetzes dar mit der Folge, dass damit keine Lärmvorsorgemaßnahme verbunden werden kann.
Dieser mögliche provisorische 6-streifige Betrieb kann aufgrund einer verkehrsbehördlichen Anordnung eingerichtet werden. Zuständige Verkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen in Wiesbaden.
Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2002, OF 122/12 Antrag vom 03.09.2002, OF 196/15 Antrag vom 17.09.2002, OF 301/10 Anregung vom 13.09.2002, OA 971 Anregung vom 17.09.2002, OA 988 Anregung vom 20.09.2002, OA 1001
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2001OFOF 35/12Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2001OAOA 486Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachAnregung
- 16. August 2002Sie sind hierBB 871Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
- 3. September 2002OFOF 196/15Die Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen! Zurückweisung der B.871Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2002OFOF 122/12Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2002OAOA 971Keine Nutzung der Standspuren auf der A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-Eschbach Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
- 17. September 2002OFOF 301/10Lärmschutz entlang der A 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. September 2002OAOA 988Lärmschutz entlang der A 661 Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
- 20. September 2002OAOA 1001Die Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen! Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
- 9. Mai 2003Antwort des Magistrats · nach 78 WochenBB 366Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die CDU-Fraktion gibt folgende Protokollnotiz ab: "Die CDU-Fraktion stellt ungeachtet der beschlossenen Vorlage OF 196/15 deutlich fest, dass die temporäre Nutzung der Standstreifen im Staufalle sinnvoll ist. Dies wird weiterhin von der CDU begrüßt."
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 871 wird an den Magistrat zurückverwiesen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 988 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 988 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 971 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 971 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. und 2.b) der Vorlage OA 1001 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 2.a) der Vorlage OA 1001 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Kenntnis) zu 2. a) OA 988 Ziffer 1.: CDU, FDP und REP gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) b) OA 988 Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) zu 3. a) OA 971 Ziffer 1.: CDU, FDP und REP gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) b) OA 971 Ziffer 2. zweiter Spiegelstrich: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung) OA 971 Ziffer 2. erster Spiegelstrich: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 988, Ziffer 2.) und REP (= Ablehnung) zu 4. a) OA 1001 Ziffer 1.: CDU, FDP und REP gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) OA 1001 Ziffer 2.b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP b) OA 1001 Ziffer 2.a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 871 = Zurückweisung, OA 971, OA 988 und OA 1001 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 871 wird an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Der Vorlage OA 988 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 971 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Den Ziffern 1. und 2.a) der Vorlage OA 1001 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2.b) der Vorlage OA 1001 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU und REP (= Kenntnis) zu 2. OA 988 Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX- ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung) OA 988 Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen REP (= Ablehnung) zu 3. OA 971 Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX- ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung) OA 971 Ziffer 2. erster Spiegelstrich: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 988, Ziffer 2.) und REP (= Ablehnung) OA 971 Ziffer 2. zweiter Spiegelstrich: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 4. a) OA 1001 Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung) OA 1001 Ziffer 2.a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen REP (= Ablehnung) b) OA 1001 Ziffer 2.b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)