Die Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen! Zurückweisung der B.871
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
1) Die Definition, wann eine Bauveränderung oder eine Bauerweiterung einer Straße (hier: BAB 5 und BAB 661) vorgenommen worden ist oder wird, entspricht nicht der Fürsorge für die betroffene Bevölkerung, für die der unerträgliche Lärm bereits heute vorhanden ist. 2) Der vollständige Rückbau der Anschlußstelle Bonames verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern konzentriert die dann noch höheren Verkehrsbelastungen auf die neuen Anschlußstellen Nieder-Eschbach und Mertonviertel, anstatt sie zu entzerren. Dies gleicht einem Schildbürgerstreich. Das Abstandsargument für die Anschlußstellen ist selbst auf Frankfurter Stadtgebiet zu widerlegen (z.B. MTZ, Höchst, Unterliederbach). Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871 Zuständige Ortsbeiräte: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 20.09.2002, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 1001 2002
- Die Vorlage B 871 wird zurückgewiesen.
- Die Vorlage OF 196/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Die CDU-Fraktion gibt folgende Protokollnotiz ab: "Die CDU-Fraktion stellt ungeachtet der beschlossenen Vorlage OF 196/15 deutlich fest, dass die temporäre Nutzung der Standstreifen im Staufalle sinnvoll ist. Dies wird weiterhin von der CDU begrüßt."
Inhalt
Antrag vom 03.09.2002, OF 196/15
Betreff:
Die Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen! Zurückweisung der B 871
Der Ortsbeirat möge beschliessen:
Die B871 wird vom Ortsbeirat 15 zurückgewiesen. Wir fordern die zuständigen Behörden - durch den Magistrat der Stadt Frankfurt anzuweisen - auf, endlich die Bedenken und Einwände der Menschen im Frankfurter Norden ernstzunehmen. Der Mensch muß im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen und nicht etwa alte Bebauungspläne, Verwaltungsvorschriften etc. Wir fordern zum wiederholten Male, daß der Magistrat sich für
- Lärmschutz an der BAB 5 und BAB 661 einsetzt, und zwar bevor Standstreifen als zusätzliche Fahrspuren eingerichtet werden !!!
- für den zumindest teilweisen Erhalt der Anschlußstelle Bonames einsetzt!!!
Begründung:
1) Die Definition, wann eine Bauveränderung oder eine Bauerweiterung einer Straße (hier: BAB 5 und BAB 661) vorgenommen worden ist oder wird, entspricht nicht der Fürsorge für die betroffene Bevölkerung, für die der unerträgliche Lärm bereits heute vorhanden ist.
2) Der vollständige Rückbau der Anschlußstelle Bonames verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern konzentriert die dann noch höheren Verkehrsbelastungen auf die neuen Anschlußstellen Nieder-Eschbach und Mertonviertel, anstatt sie zu entzerren. Dies gleicht einem Schildbürgerstreich. Das Abstandsargument für die Anschlußstellen ist selbst auf Frankfurter Stadtgebiet zu widerlegen (z.B. MTZ, Höchst, Unterliederbach).
Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871 Zuständige Ortsbeiräte: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2002BB 871Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
- 3. September 2002Sie sind hierOFOF 196/15Die Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen! Zurückweisung der B.871Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. September 2002OAOA 1001Die Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen! Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 871Anregung
- 9. Mai 2003Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 366Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die CDU-Fraktion gibt folgende Protokollnotiz ab: "Die CDU-Fraktion stellt ungeachtet der beschlossenen Vorlage OF 196/15 deutlich fest, dass die temporäre Nutzung der Standstreifen im Staufalle sinnvoll ist. Dies wird weiterhin von der CDU begrüßt."