Lärmschutz an der A 661 - neue Anschlussstellen
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Antrag vom 06.06.2003, OF 176/12
Betreff:
Lärmschutz an der A 661 - neue Anschlussstellen
Der Ortsbeirat 12 weist die oben erwähnten Berichte in Gänze zurück, weil sie unvollständig sind und wichtige Sachverhalte der komplexen Thematik nicht behandeln. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat daher eine erneute präzisierte Stellungnahme im Sinne der nachfolgenden Punkte:
- Lärmschutz an der BAB 661 bei 3-spuriger Nutzung ist unabdingbar; darüber besteht weitgehend parlamentarischer Konsens. Die jetzt dargelegten Hinweise auf rechtliche Prüfungen und nicht beeinflussbaren Zeitaufwand beweisen keinen aktiven Einsatz für die berechtigten Belange der Bürger, im Gegenteil, sie zeigen eine kampflose Ergebenheit und nehmen zusätzlich negative Auswirkungen auf parallel verlaufende Maßnahmen (s.u.) in Kauf.
- Es wird ein Junktim hergestellt zwischen Eröffnung der beiden neuen Anschlussstellen mit 6 Fahrstreifen zunächst ohne Lärmschutz und einer möglichen Nichteröffnung der neuen Anschlussstellen bei weiteren Interventionen der Ortsbeiräte. Im Hinblich auf die vorliegenden Zwänge wird dies als unzulässige Drohung empfunden.
- Die Eröffnung des Frischezentrums kann nur erfolgen, wenn die neuen Anschlussstellen in Betrieb sind. Hierzu bestehen mehrfach Zusagen und öffentliche Erklärungen gegenüber den Ortsbeiräten. Dazu finden sich in B 365 und B366 keinerlei Aussagen bzw. Festlegungen. Die Formulierungen lassen sogar gegenteilige Interpretationen zu.
- Schließung und Rückbau der Anschlussstelle Kalbach/Bonames wird weiterhin, wie mehrfach früher, auch von anderen Ortsbeiräten abgelehnt. Frühere Forderungen nördlicher Ortsbeiräte nach Neuverhandlung bzw. Nachbesserung einer offensichtlich an den realen Notwendigkeiten vorbeigehenden Vertragssituation wurden bisher durch den Magistrat nur mit Abwehrmitteilungen beantwortet. Detaillierte Beweise über entsprechend geführte Verhandlungen sind nicht geliefert worden. Der diesbezüglich angeführte Stadtverordnetenbeschluss steht offensichtlich im Widerspruch zum bestehenden breiten Konsens im Frankfurter Norden; er muss deshalb in diesem Punkt revidiert werden.
- Die OA 970 aus 2002 wegen Namensgebung beider neuen Anschlussstellen ist bis heute zielgerichtet nicht beantwortet.
Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.05.2003, B 365 Zuständige Ortsbeiräte: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2003BB 366Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
- 9. Mai 2003BB 365Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachMagistratsbericht
- 6. Juni 2003OAOA 1311Lärmschutz an der A 661 - neue Anschlussstellen Berichte des Magistrats vom 09.05.2003, B 365 und B 366Anregung
- 6. Juni 2003Sie sind hierOFOF 176/12Lärmschutz an der A 661 - neue AnschlussstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. September 2003Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1202a) Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach b) Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme