Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach
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Bericht des Magistrats vom 09.05.2003, B 365
Betreff:
Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2003, § 4656 - NR 844 GRÜNE, NR 865 CDU, OA 1059 OBR 10 -
Der Magistrat setzt sich im Rahmen seiner rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten für Lärmschutz an der BAB 5 und der BAB 661 ein. Zur Zeit werden die rechtlichen Möglichkeiten gegen die temporäre Nutzung der Standstreifen als Fahrstreifen auf der BAB 5 geprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung könnte dann auch rechtliche Bedeutung für die provisorische Standstreifenumnutzung auf der BAB 661 erlangen mit der Folge, dass von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung bereits vor einem dauerhaften Ausbau der BAB 661 auf sechs Fahrstreifen Maßnahmen der Lärmvorsorge ergriffen werden müssten.
Der Zeitaufwand zur Realisierung von Lärmschutzanlagen entlang der BAB 661 ist allerdings vom Ausgang der rechtlichen Prüfung unabhängig und kann dadurch nicht beschleunigt werden. Die Planungen für diese Anlagen werden zur Zeit gemeinsam mit den Planungen für den sechsstreifigen Ausbau von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung erarbeitet. Sowohl für den Ausbau als auch für die Lärmschutzanlagen müssen zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gleichzeitig ist die Stadt Frankfurt daran interessiert, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die neuen Anschlussstellen (AS) Mertonviertel und Nieder-Eschbach wie vorgesehen im Jahr 2004 zu eröffnen. Nach Inbetriebnahme der AS Nieder-Eschbach wird die bestehende AS Bonames geschlossen und zurückgebaut. Diese Vorhaben sind Bestandteil der Grundsatzplanung der Straßenplanungen im Bereich des Frankfurter Nordens, dem die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 31.01.2002 (§ 1937) zugestimmt hat.
Die Eröffnung der neuen Anschlussstellen ist jedoch nur möglich, wenn die BAB 661 in diesem Bereich sechs Fahrstreifen aufweist. In dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen kann dies nur mit Hilfe einer provisorischen Verkehrsführung unter Mitbenutzung des Standstreifens verwirklicht werden.
Vor diesem Hintergrund vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die Forderung, vor Einrichtung der provisorischen Verkehrsführung zunächst Lärmschutzanlagen zu verwirklichen, nicht zielführend ist. Während die Errichtung von Anlagen zum Schutz der Anwohner vor den Lärmemissionen der BAB 661 damit nicht beschleunigt werden kann, verzögert sich ggf. die Eröffnung der fertiggestellten Anschlussstellen.
Nebenvorlage: Antrag vom 06.06.2003, OF 176/12 Anregung vom 06.06.2003, OA 1311 Anregung vom 11.07.2003, OA 1343
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2002BB 1005Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachMagistratsbericht
- 11. November 2002OFOF 334/10Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2002OAOA 1059Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach Bericht des Magistrats vom 06.09.2002, B 1005Anregung
- 2. Dezember 2002NRNR 844Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachSTVV-Antrag · GRÜNE
- 18. Dezember 2002NRNR 865Lärmschutz an der A.661 bei zusätzlichen FahrspurenSTVV-Antrag · CDU
- 9. Mai 2003Sie sind hierBB 365Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachMagistratsbericht
- 9. Mai 2003BB 366Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachMagistratsbericht
- 6. Juni 2003OAOA 1311Lärmschutz an der A 661 - neue Anschlussstellen Berichte des Magistrats vom 09.05.2003, B 365 und B 366Anregung
- 6. Juni 2003OFOF 176/12Lärmschutz an der A 661 - neue AnschlussstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Juni 2003OFOF 259/15Lärm macht krank; die Berichte des Magistrats ebenso!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juli 2003OAOA 1344Lärm macht krank Bericht des Magistrats vom 19.05.2003, B 406Anregung
- 11. Juli 2003OAOA 1343Lärm macht krank Berichte des Magistrats vom 09.05.2003, B 365 und B 366Anregung
- 29. September 2003Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1202a) Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach b) Keine Nutzung der Standspuren an der Autobahn A 661 ohne Lärmschutz für Kalbach, Bonames und Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis unter Hinweis auf Absatz 2 der OA 1343/03)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 365 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1311 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1343 wird abgelehnt. b) Dem ersten Spiegelstrich der Ziffer 2. der Vorlage OA 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Der zweite Spiegelstrich der Ziffer 2. der Vorlage OA 1343 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. a) CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG (= Annahme) b) SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) c) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 365 = Kenntnis, OA 1311 = Ablehnung, OA 1343 = Annahme) PDS und E.L. (B 365 = Zurückweisung, OA 1311 und OA 1343 = Annahme) BFF (B 365 = Kenntnis, OA 1311 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 365 = Zurückweisung, OA 1311 und OA 1343 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 365 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1311 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1343 wird abgelehnt. b) Dem ersten Spiegelstrich der Ziffer 2. der Vorlage OA 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Der zweite Spiegelstrich der Ziffer 2. der Vorlage OA 1343 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Ablehnung), PDS und E.L. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) zu 3. a) CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) b) SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS und E.L. gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) c) SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Ablehnung), REP, PDS und E.L. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)