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Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: B
91 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren19 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.06.2010, B 361

Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7880 - NR 1735 FAG, A 968 FAG, B 1/10 - Zu 1: Die Frankfurter Bäderbetriebe BBF sind sowohl für die Schwimmbäder in Frankfurt als auch hinsichtlich der Belegung für die schulischen Schwimmbäder der Stadt Frankfurt zuständig. Alle Schulen wurden durch das Stadtschulamt informiert, dass die Frankfurter Bäderbetriebe BBF die Koordination der Schwimmzeiten übernommen haben. Die Frankfurter Bäderbetriebe haben dem Magistrat bestätigt, dass alle Frankfurter Schulen, die Schwimmzeiten angefordert haben, auch Zeiten für ihren Schwimmunterricht zur Verfügung gestellt bekommen. Derzeit erfolgt eine Abfrage bei den Schulen durch die Frankfurter Bäderbetriebe, um die Schwimmzeiten der Frankfurter Schulen für das Schuljahr 2010/2011 zu koordinieren. Eine aktuelle Liste wird erst zum Ende des Schuljahres 2009/2010 fertig gestellt sein, so dass derzeit keine Aussagen über die Grundschulen getroffen werden können, die im neuen Schuljahr keine Schwimmzeiten abrufen. Im Schuljahr 2009/2010 haben folgende Frankfurter Grundschulen keine Schwimmzeiten bei den Frankfurter Bäderbetrieben abgerufen: August-Jaspert-Schule, Freiligrathschule, Konrad-Haenisch-Schule, Grundschule Harheim, Michael-Grzimek-Schule, Mühlbergschule, Uhlandschule, Willemerschule. Der Magistrat hat keine Kenntnis darüber, in wie weit diese Grundschulen auf eigenen Wunsch und eigene Rechnung Schwimmzeiten in Schwimmbädern außerhalb von Frankfurt nutzen.

Zu 2: Wie bereits im Bericht B 1 vom 11.01.2010 dargestellt, obliegt - laut Auskunft des Staatlichen Schulamtes für Frankfurt am Main - die Einhaltung der Rahmenlehrpläne der Schule selbst. Der Magistrat hat demnach die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Schwimmunterricht anbieten können und sieht derzeit keine Veranlassung weitere Maßnahmen zu initiieren.Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2010, OF 1130/5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2009BB 11Schwimmkenntnisse von KindernMagistratsbericht
  2. 23. Juni 2009AA 968Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · FAG
  3. 4. September 2009BB 735Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
  4. 11. Januar 2010BB 1Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
  5. 12. Februar 2010NRNR 1735Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenSTVV-Antrag · FAG
  6. 7. Juni 2010Sie sind hier
    BB 361Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
    Magistratsbericht
  7. 30. Juli 2010AA 1269Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · FAG
  8. 31. August 2010OFOF 1130/5Schwimmunterricht in Grundschulen des Ortsbezirkes 5Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  9. 4. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 91 WochenBB 635Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
KAV
Sitzung 47 · 14.06.2010
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 3
Sitzung 45 · 24.06.2010
TO II, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 47 · 16.08.2010
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 44 · 17.08.2010
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 44 · 17.08.2010
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 44 · 17.08.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 45 · 17.08.2010
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 45 · 17.08.2010
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 45 · 17.08.2010
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 45 · 19.08.2010
TO I, TOP 28
Beraten
Die Vorlage B 361 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPREP
Ablehnung:
GrüneFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und REP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

OBR 15
Sitzung 44 · 20.08.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 45 · 20.08.2010
TO I, TOP 56
Beraten
a) Die Vorlage B 361 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 43 · 20.08.2010
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 44 · 23.08.2010
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 46 · 24.08.2010
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 44 · 26.08.2010
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 43 · 30.08.2010
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 46 · 17.09.2010
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1130/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGFDPLinke
Ablehnung:
Fraktionslos
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGFDPLinke
Ablehnung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG, FDP und LINKE. gegen fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FAG, FDP und LINKE. gegen fraktionslos (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 44 · 20.09.2010
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

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