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Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: NRFAG
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Schulen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, darüber zu berichten, an welchen Frankfurter Grundschulen kein Schwimmunterricht angeboten wird.
  2. Der Magistrat schafft die Voraussetzungen zur Einhaltung des Lehrplans Schwimmen. Begründung: Auch mit Bericht B 1 vom 11.1.2010 ist es dem Magistrat nicht gelungen, Auskunft darüber zu geben, an welchen Frankfurter Schulen der Rahmenlehrplan für den Unterricht an Grundschulen nicht eingehalten werden kann. Dieser sieht verbindlich vor, dass Kinder in der 3. bzw.
  3. Klasse Schwimmunterricht erhalten. Die Antwort auf die erste diesbezügliche Anfrage lautete, man wisse nicht, welche Frankfurter Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten. Der Aufforderung der FAG vom Juni 2009 (A 968), diese Auskunft beim staatlichen Schulamt einzuholen, kam der Magistrat schließlich nach. Die Antwort lautet jetzt: Auch dem staatliche Schulamt liegen keine konkreten Daten vor (B 1). Diese Antwort überrascht umso mehr, als in dem Bericht das Procedere der Verteilung der Schwimmbadkapazitäten geschildert wird. Demnach werden zum Schuljahresbeginn alle Schulen angeschrieben und auf Grundlage der Rückläufe die Schwimmzeiten koordiniert. Es ist eine einfache Aufgabe, einen Abgleich zwischen angeschriebenen Schulen und den eingegangenen Rückläufen durchzuführen. Dass es Frankfurter Grundschulen gibt, die keinen Schwimmunterricht anbieten können, ist auf den ersten Blick dem beigelegten Belegungsplan der Schwimmbäder zu entnehmen, so fehlt z.B. die Grundschule Harheim.

Inhalt

Antrag vom 12.02.2010, NR 1735

Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, darüber zu berichten, an welchen Frankfurter Grundschulen kein Schwimmunterricht angeboten wird.
  2. Der Magistrat schafft die Voraussetzungen zur Einhaltung des Lehrplans Schwimmen. Begründung: Auch mit Bericht B 1 vom 11.1.2010 ist es dem Magistrat nicht gelungen, Auskunft darüber zu geben, an welchen Frankfurter Schulen der Rahmenlehrplan für den Unterricht an Grundschulen nicht eingehalten werden kann. Dieser sieht verbindlich vor, dass Kinder in der 3. bzw.
  3. Klasse Schwimmunterricht erhalten. Die Antwort auf die erste diesbezügliche Anfrage lautete, man wisse nicht, welche Frankfurter Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten. Der Aufforderung der FAG vom Juni 2009 (A 968), diese Auskunft beim staatlichen Schulamt einzuholen, kam der Magistrat schließlich nach. Die Antwort lautet jetzt: Auch dem staatliche Schulamt liegen keine konkreten Daten vor (B 1). Diese Antwort überrascht umso mehr, als in dem Bericht das Procedere der Verteilung der Schwimmbadkapazitäten geschildert wird. Demnach werden zum Schuljahresbeginn alle Schulen angeschrieben und auf Grundlage der Rückläufe die Schwimmzeiten koordiniert. Es ist eine einfache Aufgabe, einen Abgleich zwischen angeschriebenen Schulen und den eingegangenen Rückläufen durchzuführen. Dass es Frankfurter Grundschulen gibt, die keinen Schwimmunterricht anbieten können, ist auf den ersten Blick dem beigelegten Belegungsplan der Schwimmbäder zu entnehmen, so fehlt z.B. die Grundschule Harheim.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2010BB 1Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
  2. 12. Februar 2010Sie sind hier
    NRNR 1735Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
    STVV-Antrag · FAG
  3. 7. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 361Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 44 · 08.03.2010
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage NR 1735 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 39 · 15.03.2010
TO I, TOP 103
Angenommen
1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 1735 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1735 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (B 1 = Kenntnis, NR 1735 = Annahme)NPD (B 1 = Kenntnis, NR 1735 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 1 = Zurückweisung, NR 1735 = Annahme)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 1 = Kenntnis, NR 1735 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 1 = Zurückweisung, NR 1735 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 25.03.2010
TO II, TOP 48
Angenommen
1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 1735 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1735 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARLFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)

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