Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Schulen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, darüber zu berichten, an welchen Frankfurter Grundschulen kein Schwimmunterricht angeboten wird.
- Der Magistrat schafft die Voraussetzungen zur Einhaltung des Lehrplans Schwimmen. Begründung: Auch mit Bericht B 1 vom 11.1.2010 ist es dem Magistrat nicht gelungen, Auskunft darüber zu geben, an welchen Frankfurter Schulen der Rahmenlehrplan für den Unterricht an Grundschulen nicht eingehalten werden kann. Dieser sieht verbindlich vor, dass Kinder in der 3. bzw.
- Klasse Schwimmunterricht erhalten. Die Antwort auf die erste diesbezügliche Anfrage lautete, man wisse nicht, welche Frankfurter Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten. Der Aufforderung der FAG vom Juni 2009 (A 968), diese Auskunft beim staatlichen Schulamt einzuholen, kam der Magistrat schließlich nach. Die Antwort lautet jetzt: Auch dem staatliche Schulamt liegen keine konkreten Daten vor (B 1). Diese Antwort überrascht umso mehr, als in dem Bericht das Procedere der Verteilung der Schwimmbadkapazitäten geschildert wird. Demnach werden zum Schuljahresbeginn alle Schulen angeschrieben und auf Grundlage der Rückläufe die Schwimmzeiten koordiniert. Es ist eine einfache Aufgabe, einen Abgleich zwischen angeschriebenen Schulen und den eingegangenen Rückläufen durchzuführen. Dass es Frankfurter Grundschulen gibt, die keinen Schwimmunterricht anbieten können, ist auf den ersten Blick dem beigelegten Belegungsplan der Schwimmbäder zu entnehmen, so fehlt z.B. die Grundschule Harheim.
Inhalt
Antrag vom 12.02.2010, NR 1735
Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, darüber zu berichten, an welchen Frankfurter Grundschulen kein Schwimmunterricht angeboten wird.
- Der Magistrat schafft die Voraussetzungen zur Einhaltung des Lehrplans Schwimmen. Begründung: Auch mit Bericht B 1 vom 11.1.2010 ist es dem Magistrat nicht gelungen, Auskunft darüber zu geben, an welchen Frankfurter Schulen der Rahmenlehrplan für den Unterricht an Grundschulen nicht eingehalten werden kann. Dieser sieht verbindlich vor, dass Kinder in der 3. bzw.
- Klasse Schwimmunterricht erhalten. Die Antwort auf die erste diesbezügliche Anfrage lautete, man wisse nicht, welche Frankfurter Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten. Der Aufforderung der FAG vom Juni 2009 (A 968), diese Auskunft beim staatlichen Schulamt einzuholen, kam der Magistrat schließlich nach. Die Antwort lautet jetzt: Auch dem staatliche Schulamt liegen keine konkreten Daten vor (B 1). Diese Antwort überrascht umso mehr, als in dem Bericht das Procedere der Verteilung der Schwimmbadkapazitäten geschildert wird. Demnach werden zum Schuljahresbeginn alle Schulen angeschrieben und auf Grundlage der Rückläufe die Schwimmzeiten koordiniert. Es ist eine einfache Aufgabe, einen Abgleich zwischen angeschriebenen Schulen und den eingegangenen Rückläufen durchzuführen. Dass es Frankfurter Grundschulen gibt, die keinen Schwimmunterricht anbieten können, ist auf den ersten Blick dem beigelegten Belegungsplan der Schwimmbäder zu entnehmen, so fehlt z.B. die Grundschule Harheim.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2010BB 1Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
- 12. Februar 2010Sie sind hierNRNR 1735Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenSTVV-Antrag · FAG
- 7. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 361Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 1 = Kenntnis, NR 1735 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 1 = Zurückweisung, NR 1735 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)