Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
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Anfrage vom 23.06.2009, A 968
Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen "Die Zahl der Nichtschwimmer steigt" lautet die aktuelle Titelzeile einer Tageszeitung. Jeder dritte Schüler könne nicht schwimmen, obwohl an Frankfurter Schulen Schwimmen ab der dritten Klasse auf dem Lehrplan stehe, recherchierte die Frankfurter Neue Presse. In einem Bericht (B 11/2009) zum Thema Schwimmunterricht erklärte der Magistrat kürzlich, dass ihm genauere Daten zum Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen fehlten, u.a. darüber, ob die Schülerinnen und Schüler nach der vierten Klasse tatsächlich über Grundkenntnisse der Sportart verfügen und ob sie an den Schwimmprüfungen teilgenommen haben. So ist dem Magistrat nicht einmal bekannt, dass es durchaus Grundschulen in Frankfurt gibt, die keinen Schwimmunterricht anbieten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Warum verschafft sich der Magistrat nicht mittels einer einfachen Befragung der Schulleitungen die erforderlichen Kenntnisse?
- Der Magistrat erwähnt im Bericht B 11/2009 religiöse Bedenken gegen die Teilnahme am Schwimmunterricht. Werden Kinder bestimmter Religionen demnach vom Schwimmunterricht ausgenommen?
- Welche Frankfurter Grundschulen bieten keinen Schwimmunterricht an und welche Maßnahmen will die Stadt ergreifen, damit auch dort der Rahmenplan für den Unterricht an Grundschulen realisiert wird?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2009BB 11Schwimmkenntnisse von KindernMagistratsbericht
- 23. Juni 2009Sie sind hierAA 968Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · FAG
- 4. September 2009BB 735Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
- 11. Januar 2010BB 1Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
- 7. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 74 WochenBB 361Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate