Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anfrage vom 30.07.2010, A 1269
Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen Mit dem Bericht B 361 vom 07.06.2010 wird die Anfrage A 968 der FAG-Fraktion vom 23.06.2009 beantwortet. Gegenstand der Anfrage war, an welchen Frankfurter Grundschulen Schwimmunterricht angeboten wird. Im Bericht wird ausgeführt, dass einige der Frankfurter Grundschulen den von den Frankfurter Bäderbetrieben BBF angebotenen Schwimmzeiten nicht abgerufen habe, und zwar die August-Jaspert-Schule, die Freiligrathschule, die Konrad-Haenisch-Schule, die Grundschule Harheim, die Michael-Grzimek-Schule, die Mühlbergschule, die Uhlandschule sowie die Willemerschule. Weiterhin führt der Magistrat aus, dass ihm keine Kenntnis darüber vorliegt, ob die genannten Grundschulen auf eigenen Wunsch und eigene Rechnung Schwimmzeiten in Schwimmbädern außerhalb von Frankfurt nutzen. Diese Kenntnisse könnte sich der Magistrat durch einfache Anfrage bei den betroffenen 8 Schulen beschaffen Wir fragen daher den Magistrat: Wurde an den im Bericht B 361 genannten 8 Schulen im vergangenen Schuljahr Schwimmunterricht erteilt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2010BB 361Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
- 30. Juli 2010Sie sind hierAA 1269Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · FAG
- 4. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 635Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate