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Leipziger Straßenfest: Ehrenamtliche Organisatoren brauchen mehr Unterstützung

Vorlagentyp: B
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 319

Betreff: Leipziger Straßenfest: Ehrenamtliche Organisatoren brauchen mehr Unterstützung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.09.2016, § 535 - OA 34/16 OBR 2 - Die Einrichtung des Service-Center Veranstaltungen im Ordnungsamt dient dem Zweck, alle Prozesse rund um eine Veranstaltungsgenehmigung zu bündeln und die Veranstaltung so einfach wie möglich für die Vereine zu machen. Die Anforderungen, die an die Sicherheit von Veranstaltungen zu stellen sind, werden nicht vom Service-Center Veranstaltungen vorgegeben, vielmehr entscheiden über die Notwendigkeit von Auflagen und eines Sicherheitskonzepts die Sicherheitsbehörden (Branddirektion, Polizei) gemeinsam mit dem Service-Center Veranstaltungen aufgrund von Art, Umfang, Flächenausdehnung, Auswirkungen auf Anwohner, Verkehrsbehinderungen des Verkehrs, Einflüsse auf den gesetzlichen Auftrag von Gefahrenabwehrbehörden, Zusammensetzung und Anzahl gefährdeter Personen/Besucher sowie möglicher Gefahrenquellen. Veranstalter erhalten von den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden Tipps und Anregungen, z. B. für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts, und Hilfestellungen bei der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Diese Beratungsfunktion wird von vielen Veranstaltern in Frankfurt am Main gerne im Vorfeld von Anträgen zur Durchführung von Veranstaltungen wahrgenommen. So hatte das Ordnungsamt vor etwa 2 Jahren alle Vereinsringvorsitzenden in das Ordnungsamt eingeladen. Hier konnten Fragen rund um die Beantragung von Veranstaltungen gestellt und ein persönlicher Kontakt hergestellt werden. In diesem Jahr haben bereits vor verschiedenen Veranstaltungen und Festen gemeinsame Sitzungen mit Vereinsvertretern, Vertretern des Service-Center Veranstaltungen und der Branddirektion stattgefunden. Für das kommende Jahr sind weitere Termine geplant. Art und Umfang von Sicherheitskonzepten werden individuell auf die Veranstaltung zugeschnitten und in Abstimmung zwischen dem Veranstalter und den beteiligten Behörden festgelegt. Damit sollen veranstaltungsimmanente Gefahren und Risiken minimiert und die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer gewährleistet werden. Eine Unterscheidung der Anforderungen an ein Sicherheitskonzept je nach Veranstalter - ob professionell oder ehrenamtlich - wird dem Anspruch der Veranstaltungsbesucher an die Sicherheit nicht gerecht. Die Branddirektion Frankfurt orientiert sich an dem vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport herausgegebenen Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" vom 10.09.2013, der allen hessischen Behörden als Hilfestellung für die Planung, Durchführung und Genehmigung von Großveranstaltungen dient. Dieser Leitfaden fasst dabei die wesentlichen Aspekte für eine sichere Durchführung von Veranstaltungen zusammen und weist den zuständigen Behörden im Vorfeld der Veranstaltung einen Weg auf, wie ein Sicherheitskonzept erstellt werden kann, welche Probleme auftreten können und wie diese möglicherweise zu lösen sind. Auf Basis dieser Sicherheitsanalyse werden behördliche Einsatzkonzepte erstellt, die es den Gefahrenabwehrbehörden ermöglichen, trotz einer flächenmäßig ausgedehnten Veranstaltung, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Gefährdungen von Veranstaltungen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und im Schadensfall den Betroffenen bestmöglich zu helfen. Entscheidend ist, dass die Beteiligung der Behörden bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen den Veranstalter nicht von seiner Verantwortung für die Erarbeitung und die Inhalte eines Sicherheitskonzeptes entbindet. Da die Gefahrenabwehrbehörden zugleich als Kontrollinstanz fungieren, kann diese Aufgabe nicht auf sie übertragen werden. Im Jahr 2016 hat der Verein Bockenheim Aktiv e.V. jedoch trotz der beschriebenen Möglichkeiten keinen Antrag für ein Straßenfest in der Leipziger Straße eingereicht. Für das Leipziger Straßenfest wurden die Auflagen in den letzten Jahren nicht verändert und es wurde im Vorfeld auch kein Sicherheitskonzept gefordert. Die Absage lässt sich daher vermutlich nicht mit gestiegenen Auflagen begründen. In diesem Jahr musste z.B. das Berger Straßenfest erstmalig ein Sicherheitskonzept vorlegen. Für das kommende Jahr ist dies beim Höchster Schlossfest ebenfalls zwingend notwendig. Beiden Veranstaltern wurde im Vorfeld seitens der oben genannten Behörden die größtmögliche Unterstützung gewährt. Bei solchen Großveranstaltungen mit Besucherzahlen im fünfstelligen Bereich kann seitens der Behörden nicht auf ein Sicherheitskonzept verzichtet werden, da hier die Sicherheit der Besucher im Vordergrund steht und bei Veranstaltungen in dieser Größenordnung ein funktionierendes Sicherheitskonzept im Interesse aller Beteiligten sein sollte. Diese beiden Veranstaltungen sind jedoch in allen Belangen differenziert zu kleineren Vereinsfesten zu behandeln und ein Übertragen der dort gemachten Auflagen und Anforderungen auf kleinere Feste liegt auch definitiv nicht im behördlichen Interesse. Bei kleineren Vereinsfesten kann, entgegen diverser Pressemitteilungen, in aller Regel auf die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes verzichtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2016OFOF 44/2Leipziger Straßenfest: Ehrenamtliche Organisatoren brauchen mehr UnterstützungOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 27. Juni 2016OAOA 34Leipziger Straßenfest: Ehrenamtliche Organisatoren brauchen mehr UnterstützungAnregung
  3. 9. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    BB 319Leipziger Straßenfest: Ehrenamtliche Organisatoren brauchen mehr Unterstützung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 8 · 16.01.2017
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUdFfm
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und dFfm (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 8 · 19.01.2017
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 8 · 20.02.2017
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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