Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in Frankfurt
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 247
Betreff: Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in Frankfurt Vorgang: A 58/16 BFF Zu
- In Frankfurt waren zum 24.06.2016 insgesamt 3.442 Asylsuchende untergebracht. Davon lebten noch 1.516 in Notunterkünften wie z.B. Schulturnhallen. Die übrigen waren in rund 140 Unterkünften untergebracht, die dezentral über das Stadtgebiet verteilt sind. Zu 1.1 Für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Daten der Religionszugehörigkeit nicht relevant. Deshalb werden sie auch nicht erhoben. Zu 1.2 Siehe 1.1 Zu 1.3 Siehe 1.1 Zu 1.4 Siehe 1.1 Zu 1.5 Siehe 1.1 Zu
- Es gab drei Vorfälle mit religiösem Hintergrund in den Notunterkünften, die sich jedoch nicht speziell gegen Christen richteten, sondern gegen Personen, die sich nicht streng an den Ramadan hielten. Zu 2.1 Siehe
- Zu
- Siehe
- Zu 3.1 Siehe
- Zu
- Direkter Austausch mit den Betreibern und den Verantwortlichen des Sicherheitspersonals. In einem Fall wurden personelle Konsequenzen gezogen und Personal ausgetauscht. Außerdem gab es direkte Kommunikation mit den Geflüchteten mit dem deutlichen Hinweis, dass dieses Verhalten in Deutschland nicht toleriert wird. Auch hier wurde mit der Polizei (Migrationsbeauftragte) eng kooperiert. Zu
- Flüchtlingsunterkünfte werden in Frankfurt nicht von der Stadt, sondern in ihrem Auftrag von freien Trägern der Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen betrieben. Personen, die in Flüchtlingsunterkünften arbeiten, müssen ausnahmslos ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Es wird außerdem eine polizeiliche Sicherheitsüberprüfung nach § 13 HSOG verlangt. Es gibt einen permanenten Austausch mit den Betreibern über alle in den Unterkünften relevanten Themen (Sozialberatung, Betreuungsleistungen, Vorfälle etc.). Zu 5.1 In den Einrichtungen gibt es männliches und weibliches Security-Personal mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen mit und ohne Migrationshintergrund, Sensibilisierung der zuständigen Vorgesetzten, regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen. Zu
- In zwei der unter 2. angeführten Fälle war auch Personal des Betreibers und des Sicherheitsdienstes involviert. Zu 6.1 Siehe
- Zu
- Nein. Zu 7.1 Unmittelbares Eingreifen bei jedem Verdachtsfall in einer Unterkunft. Kontinuierlicher Austausch mit Betreibern und Sicherheitsdiensten, ebenso regelmäßige angekündigte und unangekündigte Besuche in den Unterkünften. Direkte Konsequenzen bei personellem Fehlverhalten. Kommunikation mit den Bewohnern. In den großen Unterkünften ist rund um die Uhr Personal des Betreibers sowie Sicherheitspersonal. Zu
- Der Magistrat äußert sich nicht zu Forderungen einzelner politischer Akteure. Zu
- In den Integrationskursen, aber auch in den Unterkünften selbst gibt es Ansprachen und Angebote, um den Menschen das hiesige Werte- und Rechtssystem näherzubringen. Zu 9.1 Die unter 9. genannten Kurse und Angebote sind kontinuierlich im Programm. Zu 9.2 Siehe 9.1 Zu
- Der Magistrat betätigt sich nicht als Ermittlungsbehörde. Verdachtsfälle und Auffälligkeiten werden den dafür zuständigen Sicherheitsbehörden wie Polizei und Verfassungsschutz gemeldet. Zu 10.1 Der Magistrat ist im direkten Kontakt mit Polizei, Staats- und Verfassungsschutz, die unmittelbar über mögliche Gefährdungen informieren. Zu 10.1 Es gibt keinen freien Zugang zu den Großunterkünften, dieser ist nur Personen erlaubt, die sich ausweisen können und den Grund ihres Besuchs nennen. Mitarbeiter/innen sind angehalten, Verdachtsfälle sofort zu melden. Dies ist jedoch bisher nicht der Fall gewesen. Zu 10.2 Die Betreiber von Unterkünften wurden über die salafis tischen und sonstigen radikalen Gruppierungen aufgeklärt. Auch hier gibt es entsprechende bilaterale Kontakte zum Verfassungsschutz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2016AA 58Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in FrankfurtSTVV-Anfrage · BFF
- 9. September 2016Sie sind hierBB 247Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in FrankfurtMagistratsbericht
- 22. September 2016AA 93Unterkünfte für FlüchtlingeSTVV-Anfrage · AfD
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 324Unterkünfte für FlüchtlingeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER