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Unterkünfte für Flüchtlinge

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 324

Betreff: Unterkünfte für Flüchtlinge Vorgang: A 93/16 AfD Vorbemerkung: Das Hessische Landesaufnahmegesetz fordert von den Gebietskörperschaften Unterbringungskapazitäten für die vom Land zugewiesenen Asylbewerber vorzuhalten. Auf Grund der seit drei Jahren stetig wachsenden Zuweisungszahlen war es notwendig, die Kapazitäten erheblich zu erhöhen, wobei vor allem in den vergangenen 12 Monaten ein massiver Ausbau geschultert werden musste. Grundsätzlich werden die Objekte zur Unterbringung in sehr enger Abstimmung mit den (künftigen) Betreibern geplant. Dabei gibt es aber kein einheitliches "Unterbringungsmodell". Das ist der Tatsache geschuldet, dass die zur Auswahl stehenden Grundstücke und/oder Gebäude zu unterschiedlich sind und deshalb jedes Objekt andere Erfordernisse mit sich bringt. Das betrifft sowohl die grundsätzliche Ausgangsposition (Neubau, Umbau, Gewerbe-immobilie, Wohnheim, Containerlösung, Zwischennutzung, Nutzungsdauer) wie auch die konkrete Ausgestaltung (zentrale Essensversorgung, eigene Kochmöglichkeit, Sozialarbeit zentral oder dezentral, Wachdienst etc.). Ausgehend von dieser Sachlage lassen sich die Fragen teilweise nur pauschal beantworten. Zu Frage 1: Mit dem Diakonischen Werk Frankfurt, dem evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e. V., dem Deutschen Roten Kreuz Frankfurt, der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt e.V., der Johanniter Unfallhilfe, dem Arbeiter -Samariterbund und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. Zu Frage 2: Asylbewerber sind an mehr als 100 Standorten im Stadtgebiet untergebracht. Dabei handelt es sich auch um nicht ausschließlich für Asylbewerber konzipierte resp. betriebene Unterkünfte. Es wird deshalb an dieser Stelle nur auf die in den vergangenen Monaten speziell für Asylbewerber geschaffenen Großunterkünfte eingegangen: Alter Flugplatz (Bonames/ Kalbach), Ludwig-Landmann-Straße, Labsaal, In der Au, Gutleutstraße, Alt- Praunheim, Am Sportcampus. Zu Frage 3: Zwischen 3 - 5 Jahren. Zu Frage 4: Grundsätzlich bestehen Kündigungsoptionen immer bei Nichterfüllung des Vertrages. Zudem ist eine Kündigung aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich, wenn der jeweils andere Vertragspartner vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Zu Frage 5: Die tatsächlich entstehenden Kosten, die abhängig von Einrichtungsgröße, Herstellungsaufwand, Betreuungsdichte etc. unterschiedlich hoch sind. Zu Frage 6: Alle Träger müssen eine Kostenkalkulation vorlegen, in der Positionen wie Miete (Pacht), Neben- und Betriebskosten, ggfs. Investitionskosten (Umbau, Einrichtung Zimmer, Küchen, Büros) und Personalkosten für Betreuung und Verwaltung der Unterkunft enthalten sind. Die Personalausstattung wird gemeinsam im Vorfeld festgelegt. Zu Frage 7: Den Trägern obliegt die Gesamtorganisation der Unterkunft. Dazu gehören u. a. Aufgaben wie Zugangskontrolle, Verkehrssicherungspflicht, Sauberhaltung der Anlage, gegebenenfalls Organisation der Essensausgabe, Beschaffung und Instandhaltung von Inventar. Im Rahmen des Betreuungsauftrages ergeben sich für die Träger (beispielhaft) folgende Aufgaben, die je nach Beschaffenheit und Auslegung der Einrichtung variieren können: a) die Organisation von Ein- und Auszügen, Vermittlung und Umsetzung der Hausordnung, Vermittler bei Krisen und Konflikten, b) die Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner bei Meldeangelegenheiten, beim Zugang zu Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, bei der Orientierung in der/n Stadt/Stadtteil c) Mitwirkung bei Arbeitsgelegenheiten d) Koordination von ehrenamtlichen Angeboten, z.B. Freizeitaktionen, Zugang zu Vereinen, Gemeinden u. ä. Institutionen im Stadtteil, e) Kontaktstelle für die Nachbarschaft f) Organisation von Hausaufgaben- und Kinderbetreuung g) Hilfestellung bei alltäglichen Fragestellungen. Zu Frage 8: Die gesetzlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie als freiwillige Leistung den Frankfurt-Pass, einen Gutschein über 200 Stunden für einen Deutschsprachkurs, kostenfreie Beratungsangebote wie beispielsweise die FRAP-Agentur im Bereich Arbeitsmarkt oder das Gesundheitsamt mit seinem Projekt Gesundheitslotsen. Zu Frage 9: Außer den Pflichtausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und konkreten Arbeitsmarktprojekten, für die die Kosten mit dem Haushalts-Jahresabschluss genannt werden können, erfolgt bei den beschriebenen Angeboten keine Differenzierung nach Zielgruppen. Es handelt sich um Angebote, die auch anderen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen (z.B. Frankfurt-Pass). Zu Frage 10: Integrationskurse werden von Trägern und Sprachschulen durchgeführt, die dafür eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besitzen. Zu Frage 11: Das BAMF übernimmt die Kosten für die Integrationskurse; die Teilnehmer müssen pro Unterrichtsstunde 1,95 € Eigenanteil zahlen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. September 2016BB 247Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in FrankfurtMagistratsbericht
  2. 22. September 2016AA 93Unterkünfte für FlüchtlingeSTVV-Anfrage · AfD
  3. 9. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 324Unterkünfte für Flüchtlinge
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 7 · 19.01.2017
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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