Unterkünfte für Flüchtlinge
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Anfrage vom 22.09.2016, A 93
Betreff: Unterkünfte für Flüchtlinge Im Bericht B 247 vom 09.09.2016 wird u.a. ausgeführt, dass Flüchtlingsunterkünfte in Frankfurt nich t von der Stadt, sondern in ihrem Auftrag von freien Trägern der Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen betrieben werden. Hierbei gebe es jedoch einen permanenten Austausch mit den Betreibern über alle in den Unterkünften relevanten Themen (Sozialberatung, Betreuungsleistungen, Vorfälle etc.). In den Integrationskursen und in den Unterkünften selbst gebe es Ansprachen und Angebote, um den Menschen das hiesige Werte- und Rechtssystem näherzubringen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Mit welchen freien Trägern der Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen hat der Magistrat Verträge über das Betreiben von Flüchtlingsunterkünften abgeschlossen?
- Welche Unterkünfte sind von den unter 1. genannten Verträgen betroffen?
- Welche Laufzeiten haben die unter 1. genannten Verträge?
- Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es für die Stadt Frankfurt für die unter 1. genannten Verträge?
- Welche Zahlungsverpflichtungen ergeben sich für die Stadt Frankfurt aus den unter 1. genannten Verträgen?
- Auf welcher Basis wurden die Zahlungsverpflichtungen in den unter 1. genannten Verträgen ermittelt bzw. bestimmt?
- Welche Leistungen haben die Vertragspartner der unter 1. genannten Verträge zu erbringen?
- Welche Leistungen erbringt die Stadt für die in den Unterkünften untergebrachten Personen, die aufgrund der unter 1. genannten Verträge nicht von den Vertragspartnern zu erbringen sind?
- Welche Kosten trägt die Stadt Frankfurt für die unter 8. aufgeführten Leistungen?
- Wer führt die im Bericht B 247 erwähnten Integrationskurse durch?
- Wer trägt die Kosten für die im Bericht B 247 erwähnten Integrationskurse?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2016BB 247Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in FrankfurtMagistratsbericht
- 22. September 2016Sie sind hierAA 93Unterkünfte für FlüchtlingeSTVV-Anfrage · AfD
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 324Unterkünfte für FlüchtlingeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate