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Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in Frankfurt

Vorlagentyp: ABFF
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 16.06.2016, A 58

Betreff: Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in Frankfurt Infolge des starken Zustroms von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten seit letztem Jahr kam es laut Presseberichten vermehrt zu islamistischer Propaganda und - damit einhergehend - zu Fällen von Drangsalierung, Bedrohungen und Gewaltausübung gegenüber Christen, Jesiden sowie anderen Nicht-Muslimen. Sind derzeit noch vorwiegend Menschen in Flüchtlingsunterkünften von diesen fundamental-religiös motivierten Anfeindungen betroffen, so zeichnet sich doch bereits deutlich ab, dass diese Problematik vor den Toren dieser Unterkünfte und damit unserer Gesellschaft nicht haltmacht. So ist z. B. aus einer iranisch-evangelischen Gemeinde in Frankfurt zu hören, wie sehr deren Mitglieder "in einem eigentlich demokratischen Land" unter Druck stehen. Aufgrund einer in den Flüchtlingsunterkünften kaum zu gewährleistenden Privatsphäre der Bewohner entsteht dort ein enormer Konformitätsdruck seitens der muslimischen Mehrheit. Menschen, die nicht fünfmal am Tag das im Islam vorgeschriebene Gebet verrichten, sich nicht an religiöse Speisevorschriften halten oder andere, den Alltag eines Moslems bestimmende Regeln - wie aktuell z. B. den Fastenmonat Ramadan - nicht befolgen, sind leicht identifizierbar und werden somit oftmals zur wehrlosen Zielscheibe derselben religiösen Eiferer, vor denen Sie aus ihrem Heimatland zu uns geflüchtet sind! Die meisten betroffenen Flüchtlinge wagen es nicht, diese Vorfälle anzuzeigen, da sie weitergehende Repressalien gegen sich selbst befürchten oder auch um das Leben ihrer in der Heimat verbliebenen Familienmitglieder bangen müssen. Oftmals ist auch das ebenfalls muslimisch dominierte Sicherheitspersonal in den Asylunterkünften Grund dafür, dass die Betroffenen solche Übergriffe aus Angst verschweigen und nicht zur Anzeige bringen. Dass nun immer mehr solcher Fälle öffentlich werden, ist dem mutigen Bekenntnis von einigen Wenigen sowie dem Einsatz von Menschenrechtsorganisationen und christlichen Hilfsorganisationen zu verdanken. Frankfurt als Stadt der Paulskirche und des St. Bartholomäus-Kaiserdoms ist seit Gründung christlich geprägt und hat in den letzten Jahrhunderten den Wertekanon unseres Landes entscheidend mitgeprägt. Die deutschlandweit einmaligen Frankfurter Dotationsverpflichtungen von 1830, in denen sich die Stadt Frankfurt für den Unterhalt von acht Innenstadtkirchen verpflichtet, sind Ausdruck von großer Wertschätzung für die christlichen Konfessionen. Deshalb und aufgrund der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit, sollte die Stadt Frankfurt das Interesse und den entschlossenen Willen zeigen, gegen solche unhaltbaren Zustände konsequent Stellung zu beziehen und, wo immer möglich, Abhilfe zu schaffen. In keiner Weise darf toleriert werden, dass das Recht auf freie Religionsausübung in unserer Stadt durch Anhänger eines radikalen Islam ausgehebelt wird, weder im Zusammenleben in den Asylunterkünften noch in der Stadtgesellschaft. Der Magistrat ist hier in besonderer Weise gefordert, aber auch alle Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft. Wir fragen daher den Magistrat:

  1. Wie viele Asylbewerber sind - per 31.03.2016 oder letzter verfügbarer Stand - in wie vielen Unterkünften der Stadt Frankfurt untergebracht? 1.1 Wie viele dieser von der Stadt Frankfurt untergebrachten Asylbewerber sind Muslime? - Wie viele davon sind Sunniten? - Wie viele davon sind Schiiten? - Wie viele davon sind Aleviten? 1.2 Wie viele dieser von der Stadt Frankfurt untergebrachten Asylbewerber sind Christen? 1.3 Wie viele dieser von der Stadt Frankfurt untergebrachten Asylbewerber sind Jesiden? 1.4 Wie viele dieser von der Stadt Frankfurt untergebrachten Asylbewerber gehören anderen als den zuvor aufgeführten Glaubensgemeinschaften an? 1.5 Wie sind diese auf die Frankfurter Stadtteile verteilt (Anzahl Asylbewerber/Standorte pro Stadtteil)?
  2. Sind dem Magistrat konkrete Fälle von Einschüchterung, Drangsalierung oder Gewalt anwendung gegenüber christlichen Asylbewerbern in städtischen Unterkünften be- kannt? 2.1 Wenn ja, wie viele?
  3. Sind dem Magistrat konkrete Fälle von Einschüchterung, Drangsalierung oder Gewalt- Anwendung gegenüber Jesiden und / oder anderen Minderheiten angehörenden Asyl- bewerbern in städtischen Unterkünften bekannt? 3.1 Wenn ja, wie viele?
  4. Welche Maßnahmen seitens der Stadt Frankfurt wurden in den unter 2. und 3. beschriebenen Fällen ergriffen und wie konnte den Betroffenen konkret geholfen werden?
  5. Welche Kriterien gelten bei der Vergabe von Aufträgen an Sicherheitsunternehmen für den Objektschutz von städtischen Asylunterkünften im Hinblick auf den dort in ganz besonderer Weise erforderlichen "Umgang mit Vielfalt, interkultureller Öffnung und den Erwerb von interkultureller Kompetenz" seitens der Security-Mitarbeiter vor Ort? 5.1 Wie stellt die Stadt Frankfurt die kulturelle und religiöse Diversität der von den beauftragten Sicherheitsunternehmen in städtischen Asylunterkünften eingesetzten Mitarbeiter sicher, um eine Fraternalisierung von ausschließlich bzw. überwiegend muslimischem Sicherheitspersonal mit den Bewohnern zu Lasten der jeweils dort lebenden Minderheiten zu verhindern?
  6. Sind der Stadt Frankfurt konkrete Fälle oder Verdachtsmomente bekannt, in denen es in der Vergangenheit zu einer religiös motivierten Benachteiligung von Minderheiten in städtischen Flüchtlingsunterkünften unter Beteiligung von Sicherheits- personal vor Ort gekommen ist? 6.1 Wen ja, wie viele dieser Fälle / Verdachtsmomente gab es und welche konkreten Maßnahmen wurden jeweils seitens der Stadt zur Beseitigung dieser Missstände ergriffen?
  7. Verfügt die Stadt Frankfurt Erkenntnisse über Fälle von Paralleljustiz in von ihr be- triebenen Flüchtlingsunterkünften, z. B. in Form der Anwendung der Scharia (das religiöse Gesetz des Islam)? 7.1 Wie stellt die Stadt Frankfurt sicher, dass sich in den von ihr betriebenen Unterkünften für Flüchtlinge keine Paralleljustiz entwickelt und die Scharia (das religiöse Gesetz des Islam) dort keine Anwendung findet?
  8. Wie steht der Magistrat zu der Forderung des CDU-Landtagsabgeordneten Irmer sowie verschiedenen Menschenrechtsorganisationen, christliche und anderen Glaubens- gemeinschaften angehörende Asylbewerber getrennt von muslimischen Asylbewerbern unterzubringen?
  9. Welche konkrete Maßnahmen und Instrumente setzt die Stadt Frankfurt bereits ein, um den in Frankfurt untergebrachten Asylbewerbern religiöse Toleranz zu vermitteln? 9.1 Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen seitens der Stadt Frankfurt geplant, um dieses wichtige Ziel zu erreichen? 9.2 Wenn ja, in welchem Zeitrahmen werden diese implementiert?
  10. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat hinsichtlich einer tatsächlichen oder versuchten Einflussnahme von salafistischen sowie anderen radikal-islamischen Gruppierungen in städtischen Unterkünften auf Bewohner, Mitarbeiter, freiwillige Helfer oder dem Sicherheitspersonal vor? 10.1 Wie schätzt der Magistrat die Gefahr der Radikalisierung von muslimischen Asylbe- werbern und Flüchtlingen durch die Einflussnahme von salafistischen sowie anderen radikal-islamischen Gruppierungen generell ein? 10.1 Welche konkrete Maßnahmen hat die Stadt Frankfurt ergriffen, um den Zugang von salafistischen und anderen radikalen Gruppierungen zu städtischen Flüchtlings- unterkünften zu unterbinden? 10.2 Welche Maßnahmen und Instrumente setzt die Stadt Frankfurt im Sinne der Prävention unter Bewohnern, Mitarbeitern, freiwilligen Helfern und dem Sicherheits- personal in städtischen Flüchtlingsunterkünften ein, um über die Gefahren einer Einflussnahme durch salafistische oder andere radikal-islamische Gruppen aufzuklären und zu informieren?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2016Sie sind hier
    AA 58Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in Frankfurt
    STVV-Anfrage · BFF
  2. 9. September 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 247Asyl - Islamistische Radikalisierung und Drangsalierung von Christen in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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