Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt); Baumfällungen im Umfeld von fertiggestellten Neubauten
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- Bäume pflanzen?20.02.2024 · V (Auskunftsersuchen)
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Bericht des Magistrats vom 14.04.2009, B 225
Betreff: Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt); Baumfällungen im Umfeld von fertiggestellten Neubauten Vorgang: A 672 FAG Die Fällung der Bäume geht nicht auf Festlegungen zurück, die im Baugenehmigungsverfahren getroffen wurden. Im Baugenehmigungsverfahren findet keine Koordination der Baumaßnahmen außerhalb des Bauordnungsrechts statt. Nach der Novellierung der Hessischen Bauordnung 2002 (HBO) ist der Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren nur noch für Sonderbauten zu prüfen. Für Regelbauten erfolgt die brandschutztechnische Prüfung durch private Nachweisberechtigte und Sachverständige für den Brandschutz. Die Nachweise müssen dem Dezernat IV - der Bauaufsicht-, lediglich zur Kenntnis, vor Baubeginn vorgelegt werden und sind von der Bauaufsicht inhaltlich nicht zu prüfen. Die ordnungsgemäße brandschutztechnische Ausführung ist ebenfalls von den privaten Prüfberechtigten zu bescheinigen. Der Magistrat - Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE)- überprüft bei Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren u. a. die straßenmäßige Erschließung des Grundstückes. Dazu verlangt die Rechtsprechung, dass das Vorhaben einen gesicherten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat, die eine Zufahrt mit Kraftfahrzeugen einschließlich öffentlichen Versorgungsfahrzeugen (z.B. Feuerwehr) erlaubt. Der Magistrat - Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE)-, prüft und entscheidet als Träger der Straßenbaulast, ob und in welchem Umfang und an welcher Stelle es Zufahrten zum privaten Baugrundstück zulässt. Dabei sind öffentliche und private Belange zu berücksichtigen. Eventuelle Folgen für Straßenbäume sind Konsequenz dieser Entscheidungen. Von Seiten des Magistrats wird zukünftig eine kritische Prüfung sichergestellt, ob aus unabweisbaren Gründen des vorbeugenden Brandschutzes in Grün eingegriffen werden muss. Diese Prüfung erfolgt in gegenseitigem Benehmen der beteiligten Ämter. Damit soll zukünftig verhindert werden, dass der jeweilige Bauherr im Rahmen der Bauausführung Fakten schafft, die nach Fertigstellung des Gebäudes eine Fällung von Bäumen erwägenswert machen. Im Fall der beiden Sonderbauten "Living Galvani" und der Voltastraße 82 sahen die Baugenehmigungen einen Erhalt der Bäume vor. Für die Liegenschaft Heidelbachstraße 6 wurde entsprechend den Regelungen der HBO der Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft. Die brandschutztechnische Prüfung wurde von einem Nachweisberechtigten für Brandschutz vorgenommen. In allen drei geschilderten Fällen ging die Fällung der Bäume auf Veranlassung der Bauherren zurück. Diese hatten aus Gründen der Leichtigkeit und der Wirtschaftlichkeit Lösungen gewählt, die einen Eingriff in den Baumbestand vorsahen. Der Magistrat ist diesen Argumenten gefolgt. Für diese Entscheidungen gab es keine Rechtspflicht des Magistrats und keine Bindungswirkung durch die Baugenehmigung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2008AA 672Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt): Baumfällungen im Umfeld von fertig gestellten NeubautenSTVV-Anfrage · FAG
- 14. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 225Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt);Baumfällungen im Umfeld von fertiggestellten NeubautenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 3 CDU (= Kenntnis) bei Enthaltung 2 CDU und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler