Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt): Baumfällungen im Umfeld von fertig gestellten Neubauten
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Heidelbachstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.
- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Bäume pflanzen?20.02.2024 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Heidelbachstraße per E-MailInhalt
Anfrage vom 16.09.2008, A 672
Betreff: Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt): Baumfällungen im Umfeld von fertig gestellten Neubauten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2008 Die Vorlagen M 164, M 165 und M 166 (alle vom 01.09.2008) betreffen die Beseitigung von geschützten Bäumen im öffentlichen Straßenraum. Bei den genannten Vorlagen entsteht der Eindruck, dass die Bauaufsichtsbehörde bei der Genehmigung von Bauvorhaben grundsätzlich nicht überprüft, ob sich in der Umgebung des geplanten Gebäudes Bäume im öffentlichen Raum befinden, die die Rettungs- und Zufahrtswege für die Feuerwehr behindern könnten. Erst bei Fertigstellung der Gebäude oder der Abnahme durch die Feuerwehr wird dann festgestellt, dass Bäume entfernt werden müssen, um den Bestimmungen über Zufahrtswege für die Feuerwehr zu genügen. Bei sinnvoller Planung und Kooperation zwischen Bauträger, Bauaufsicht und Feuerwehr wäre in den meisten Fällen eine Fällung von Bäumen vermeidbar. In der Vorlage M 164 wird ausgeführt, dass - bedingt durch das Nutzungskonzept und die Auflagen der Branddirektion für den 2. Fluchtweg für das Wohnbauprojekt "Living Galvani" zwischen Galvani-, Volta-, Ohmstraße und Pocketpark - ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand unvermeidlich ist, da gemäß der erteilten Baugenehmigungen ein Teil der Wohnungen von der Voltastraße aus angeleitert wird. Dies sei durch die an dieser Stelle stehenden Bäume mit den Nummern 23 und 25 nicht möglich. Gemäß der Vorlage M 165 soll ein Baum im Grünstreifen zwischen der Fahrbahn Voltastraße und dem Geh- und Radweg entfernt werden, da er aufgrund der Änderung der Feuerwehrzufahrt die Erreichbarkeit der Balkone mit der Feuerwehrdrehleiter behindern würde. In der Vorlage M 166 wird ausgeführt, dass vor der Feuerwehrzufahrt an der Heidelbachstraße 6 in Frankfurt-Bornheim im Straßenraum eine Kugelrobinie steht. Diese Robinie muss gefällt werden, um die problemlose Zufahrt im Brandfall zu ermöglichen, da gemäß Auflage der Branddirektion neben der Liegenschaft Heidelbachstraße 6 eine Feuerwehrzufahrt gebaut werden muss, die zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges erforderlich ist. Weiterhin wird ausgeführt, dass die Feuerwehrzufahrt im gegenwärtigen Zustand nicht benutzbar ist, da durch den vorhandenen Baum ein Einbiegen in die FW-Zufahrt mit Feuerwehrfahrzeugen unmöglich ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Waren die in der Vorlage M 164 bezeichneten Bäume zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung bereits vorhanden?
- Falls 1. zutreffend: hatten die Bäume zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung bereits die jetzige Größe?
- Falls 2. unzutreffend: war das Größenwachstum der Bäume zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde vorhersehbar?
- Falls 1. bis 3. zutreffend: aus welchen Gründen wurden die jetzt zu fällenden Bäume nicht bei der Planung des Bauvorhabens berücksichtigt (d.h. die Beseitigung der Bäume vor Erteilen der Baugenehmigung beantragt bzw. das Bauvorhaben so geplant, dass eine Fällung der Bäume vermeidbar gewesen wäre)?
- Aus welchen Gründen wurde in dem in der Vorlage M 165 bezeichneten Bauvorhaben die Feuerwehrzufahrt geändert?
- Wurde diese Änderung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde genehmigt?
- Falls 6. zutreffend: aus welchen Gründen wurde der jetzt zu fällende Baum bei der Genehmigung der Änderung nicht berücksichtigt (d.h. die Beseitigung des Baumes vor Erteilen der Genehmigung der Änderung beantragt bzw. die Änderung so geplant, dass eine Fällung des Baumes vermeidbar gewesen wäre)?
- Aus welchen Gründen wird für die in der Vorlage M 166 bezeichnete Liegenschaft nunmehr die Errichtung einer Feuerwehrzufahrt erforderlich?
- Sind derzeit an der unter 8. bezeichneten Liegenschaft keine ausreichenden Feuerwehrzufahrten vorhanden?
- Zu welchem Zeitpunkt hat der Magistrat festgestellt, dass sich im Bereich der nunmehr geplanten Feuerwehrzufahrt ein Baum befindet, der die Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge behindert?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2008Sie sind hierAA 672Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt): Baumfällungen im Umfeld von fertig gestellten NeubautenSTVV-Anfrage · FAG
- 14. April 2009Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 225Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt);Baumfällungen im Umfeld von fertiggestellten NeubautenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Fristverlängerung um einen Monat)