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Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt): Baumfällungen im Umfeld von fertig gestellten Neubauten

Vorlagentyp: AFAG
30 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Anfrage vom 16.09.2008, A 672

Betreff: Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt): Baumfällungen im Umfeld von fertig gestellten Neubauten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2008 Die Vorlagen M 164, M 165 und M 166 (alle vom 01.09.2008) betreffen die Beseitigung von geschützten Bäumen im öffentlichen Straßenraum. Bei den genannten Vorlagen entsteht der Eindruck, dass die Bauaufsichtsbehörde bei der Genehmigung von Bauvorhaben grundsätzlich nicht überprüft, ob sich in der Umgebung des geplanten Gebäudes Bäume im öffentlichen Raum befinden, die die Rettungs- und Zufahrtswege für die Feuerwehr behindern könnten. Erst bei Fertigstellung der Gebäude oder der Abnahme durch die Feuerwehr wird dann festgestellt, dass Bäume entfernt werden müssen, um den Bestimmungen über Zufahrtswege für die Feuerwehr zu genügen. Bei sinnvoller Planung und Kooperation zwischen Bauträger, Bauaufsicht und Feuerwehr wäre in den meisten Fällen eine Fällung von Bäumen vermeidbar. In der Vorlage M 164 wird ausgeführt, dass - bedingt durch das Nutzungskonzept und die Auflagen der Branddirektion für den 2. Fluchtweg für das Wohnbauprojekt "Living Galvani" zwischen Galvani-, Volta-, Ohmstraße und Pocketpark - ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand unvermeidlich ist, da gemäß der erteilten Baugenehmigungen ein Teil der Wohnungen von der Voltastraße aus angeleitert wird. Dies sei durch die an dieser Stelle stehenden Bäume mit den Nummern 23 und 25 nicht möglich. Gemäß der Vorlage M 165 soll ein Baum im Grünstreifen zwischen der Fahrbahn Voltastraße und dem Geh- und Radweg entfernt werden, da er aufgrund der Änderung der Feuerwehrzufahrt die Erreichbarkeit der Balkone mit der Feuerwehrdrehleiter behindern würde. In der Vorlage M 166 wird ausgeführt, dass vor der Feuerwehrzufahrt an der Heidelbachstraße 6 in Frankfurt-Bornheim im Straßenraum eine Kugelrobinie steht. Diese Robinie muss gefällt werden, um die problemlose Zufahrt im Brandfall zu ermöglichen, da gemäß Auflage der Branddirektion neben der Liegenschaft Heidelbachstraße 6 eine Feuerwehrzufahrt gebaut werden muss, die zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges erforderlich ist. Weiterhin wird ausgeführt, dass die Feuerwehrzufahrt im gegenwärtigen Zustand nicht benutzbar ist, da durch den vorhandenen Baum ein Einbiegen in die FW-Zufahrt mit Feuerwehrfahrzeugen unmöglich ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Waren die in der Vorlage M 164 bezeichneten Bäume zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung bereits vorhanden?
  2. Falls 1. zutreffend: hatten die Bäume zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung bereits die jetzige Größe?
  3. Falls 2. unzutreffend: war das Größenwachstum der Bäume zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde vorhersehbar?
  4. Falls 1. bis 3. zutreffend: aus welchen Gründen wurden die jetzt zu fällenden Bäume nicht bei der Planung des Bauvorhabens berücksichtigt (d.h. die Beseitigung der Bäume vor Erteilen der Baugenehmigung beantragt bzw. das Bauvorhaben so geplant, dass eine Fällung der Bäume vermeidbar gewesen wäre)?
  5. Aus welchen Gründen wurde in dem in der Vorlage M 165 bezeichneten Bauvorhaben die Feuerwehrzufahrt geändert?
  6. Wurde diese Änderung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde genehmigt?
  7. Falls 6. zutreffend: aus welchen Gründen wurde der jetzt zu fällende Baum bei der Genehmigung der Änderung nicht berücksichtigt (d.h. die Beseitigung des Baumes vor Erteilen der Genehmigung der Änderung beantragt bzw. die Änderung so geplant, dass eine Fällung des Baumes vermeidbar gewesen wäre)?
  8. Aus welchen Gründen wird für die in der Vorlage M 166 bezeichnete Liegenschaft nunmehr die Errichtung einer Feuerwehrzufahrt erforderlich?
  9. Sind derzeit an der unter 8. bezeichneten Liegenschaft keine ausreichenden Feuerwehrzufahrten vorhanden?
  10. Zu welchem Zeitpunkt hat der Magistrat festgestellt, dass sich im Bereich der nunmehr geplanten Feuerwehrzufahrt ein Baum befindet, der die Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge behindert?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. September 2008Sie sind hier
    AA 672Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt): Baumfällungen im Umfeld von fertig gestellten Neubauten
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 14. April 2009Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 225Schilda in Frankfurt - Folge 6 (wird fortgesetzt); Baumfällungen im Umfeld von fertiggestellten NeubautenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 27.01.2009
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 672 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneBFF
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Fristverlängerung um einen Monat)

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