Bebauungsplan für Alt-Praunheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Alt-Praunheim — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Endgültige Gestaltung des Kreuzungsbereichs in Alt-Praunheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entlastung von Alt-Praunheim15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kreuzung in Alt-Praunheim sicherer machen15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Praunheim per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 21
Betreff: Bebauungsplan für Alt-Praunheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6924 - NR 1324 SPD, OA 975 OBR 7, B 555/09 - Der Magistrat verweist auf den Bericht B 555 vom 19.06.2009. Die Praunheimer Werkstätten selbst stehen unter Denkmalschutz und stehen daher für eine Neubebauung nicht zur Disposition. Lediglich der westliche kleinere Teil, der mit Nebenanlagen bebaut ist, könnte neu bebaut werden. Sobald der Umzug der Praunheimer Werkstätten zeitlich absehbar ist, wird der Magistrat alternative Bebauungskonzepte entwickeln und dem Ortsbeirat vorstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2008MM 237Bebauungsplan für Alt-Praunheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 18. März 2009NRNR 1324Demokratie wagen! Bürgerbeteiligung bei der Umnutzung des Areals der Praunheimer Werkstätten an der Graebestraße sicherstellenSTVV-Antrag · SPD
- 19. Juni 2009BB 555Bebauungsplan für Alt-Praunheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 31. August 2009OFOF 593/7Planungswerkstatt für Alt-Praunheim verbindlich zusagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2009OAOA 975Planungswerkstatt für Alt-Praunheim verbindlich zusagen Bericht des Magistrats vom 19.06.2009, B 555Anregung
- 11. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenBB 21Bebauungsplan für Alt-Praunheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 1 FARBECHTE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)