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Digitalpakt mit Netzbetreiber(n) schließen und Breitband- sowie 5G-Netz flächendeckend verfügbar machen

Vorlagentyp: B
95 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B 133

Betreff: Digitalpakt mit Netzbetreiber(n) schließen und Breitband- sowie 5G-Netz flächendeckend verfügbar machen Vorgang: NR 705/18 FDP Wie in den Magistratsberichten B 270 / 2016, B 159 / 2017, B 160 / 2017 und B 236 / 2018 ausführlich dargestellt, ist in einer Metropolregion wie Frankfurt am Main die Verbesserung der digitalen Infrastruktur alleinige Aufgabe der kommerziellen Telekommunikationsanbieter. Die Förderung des Breitbandausbaus mit öffentlichen Geldern ist lediglich in dünn besiedelten ländlichen Gebieten zu rechtfertigen, da dort teure Investitionen in die Infrastruktur ohne Zuschüsse nicht rentabel sind. In Anbetracht der im Rhein-Main-Gebiet vorhandenen Fülle an verschiedenen Telekommunikationsdienstleistern unterliegt die Breitbandversorgung von Wohn- und Gewerbegebieten, insbesondere die Anbindung privater oder geschäftlicher Endkunden, dem Wettbewerb der privaten Provider. Auch durch die im Antrag erwähnten Projekte in den Regionen Hannover und Stuttgart sieht der Magistrat keinen Anlass, seine Haltung zu ändern. In beiden Fällen werden ausschließlich oder überwiegend ländliche Gebiete gefördert sowie zum Teil von den Kommunen sehr hohe Zuschüsse für den Breitbandausbau bereitgestellt. Die Region Hannover betont, dass nach dem Beihilfe- und Förderrecht der Breitbandausbau nur dort gefördert werden darf, wo Telekommunikationsunternehmen weniger als 30 Mbit/s im Download anbieten und in den kommenden Jahren keinen Eigenausbau planen. Die Erschließung dieser so genannten "weißen Flecken" wird neben Fördergeldern von Bund und Land auch von der Region Hannover mit einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 330.000 Euro gefördert. Der Breitbandausbau findet dabei nicht in der Stadt Hannover, sondern ausschließlich in folgenden kleineren Kommunen der Region statt: - Burgwedel - Gehrden - Isernhagen - Langenhagen - Lehrte - Neustadt - Pattensen - Ronnenberg - Sehnde - Springe - Uetze - Wennigsen - Wedemark In der Region Stuttgart will die Deutsche Telekom 1,1 Milliarden Euro in den Ausbau des Breitbandnetzes investieren, wobei die Kommunen die immense Summe von 500 Millionen Euro beisteuern müssen. Damit soll der Breitbandausbau in Stuttgart und den fünf umliegenden Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vorangetrieben werden. Solche kommunalen Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe hält der Magistrat für finanziell nicht darstellbar und auch für nicht erforderlich. Schließlich haben die Anbieter zugesagt, auch in den kommenden Jahren kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. So wird beispielsweise die Telekom im Zuge des sogenannten Nahbereichsausbaus bis Ende 2019 in Frankfurt fast 70.000 weitere Haushalte über Vectoring mit schnellen Bandbreiten versorgen. Die Vectoring-Technologie verringert das Übersprechen zwischen benachbarten Kupferleitungen, wie man sie oft noch zwischen den Verteilerkästen der Provider und den Privathaushalten vorfindet. Das ermöglicht auf den letzten Metern höhere Übertragungsraten von bis 100 Mbit/s. Zusätzlich zu diesem Nahbereichsausbau erfolgt durch die Telekom in 13 Anschlussbereichen der flächige Vectoring-Ausbau. Hier werden bis Ende 2019 über 63 neue Multifunktionsgehäuse errichtet und damit weitere 16.500 Haushalte versorgt. Unitymedia versorgt bereits seit Ende letzten Jahres rund 380.000 Frankfurter Haushalte und Unternehmen mit Geschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s im Download und bis zu 50 Mbit/s im Upload. Um zu mehr Transparenz im Hinblick auf die Breitbandverfügbarkeit in Frankfurt beizutragen, hat der Magistrat unter der Adresse www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit eine Übersicht eingerichtet, die es ermöglicht, einen Überblick über diverse Anbieter und deren Bandbreiten zu erhalten. Neben der Deutschen Telekom gibt es noch weitere Anbieter, die über ein eigenes Netz verfügen. In vielen Regionen, wo die Telekom bisher keine 100 Mbit/s-Verbindungen anbietet, sind alternative Provider mit höheren Geschwindigkeiten vorhanden. Die Erfahrung zeigt, dass in nahezu allen Fällen mindestens einer der verschiedenen Provider die gewünschte Bandbreite anbieten kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. November 2018NRNR 705Digitalpakt mit Netzbetreiber(n) schließen und Breitband- sowie 5GNetz flächendeckend verfügbar machenSTVV-Antrag · FDP
  2. 29. April 2019Sie sind hier
    BB 133Digitalpakt mit Netzbetreiber(n) schließen und Breitband- sowie 5G-Netz flächendeckend verfügbar machen
    Magistratsbericht
  3. 2. März 2020OFOF 546/12Aufbau eines Mobilfunknetzes im 5G-Standard. Wann ist Kalbach-Riedberg dran?Ortsbeiratsantrag · FDP
  4. 19. Juni 2020VV 1684Aufbau eines Mobilfunknetzes im 5G-Standard. Wann ist Kalbach-Riedberg dran?Anfrage
  5. 21. September 2020Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 1660Aufbau eines Mobilfunknetzes im 5G-Standard. Wann ist Kalbach-Riedberg dran?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 31 · 18.06.2019
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 31 · 24.06.2019
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

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