Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
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Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105
Betreff:
Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage "Wasserwerk Berkersheimer Weg" der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2004, § 7079
- OA 1517 OBR 10, B 358/04 -
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf Nachfrage mit Schreiben vom 03.12.2004 folgendes mitgeteilt:
Die Kollision der Schutzgebietsausweisung mit der Erweiterung des Parkfriedhofes Heiligenstock ist durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie fachtechnisch überprüft und bewertet worden. Dies hat ergeben, dass der bestehenden Planung gemäß Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Frankfurt am Main keine Hinderungsgründe aus der Sicht des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Der Verordnungstext zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Wasserwerk Berkersheimer Weg“ wird die Erweiterung des Parkfriedhofes Heiligenstock von dem Verbot der Erweiterung von Friedhöfen ausnehmen.
Nebenvorlage: Antrag vom 14.02.2005, OF 714/10 Antrag vom 14.02.2005, OF 715/10 Anregung vom 15.02.2005, OA 1868
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2004BB 358Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
- 31. Januar 2005Sie sind hierBB 105Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
- 14. Februar 2005OFOF 715/10Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Februar 2005OFOF 714/10Wasserschutzgebiet für die TrinkwassergewinnungsanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2005OAOA 1868Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105Anregung
- 6. Juni 2005Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 421Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, PDS, BFF und E.L. (B 105 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1868 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 105 = Zurückweisung, OA 1868 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Kenntnis) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)