Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
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Bericht des Magistrats vom 06.06.2005, B 421
Betreff:
Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage "Wasserwerk Berkersheimer Weg" der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8959
- OA 1517 und OA 1868 OBR 10, B 105/05 -
Der Magistrat hat die ihm zur Sache vorliegenden Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, vollständig an den Ortsbeirat weitergegeben. Das entsprechende Schreiben des RP vom 03.12.2004 ist als Anlage in Kopie beigefügt.
Anlage 1 (ca. 126 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2004BB 358Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
- 31. Januar 2005BB 105Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
- 14. Februar 2005OFOF 715/10Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. Februar 2005OAOA 1868Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105Anregung
- 6. Juni 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 421Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)