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Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH

Vorlagentyp: B
53 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.06.2005, B 421

Betreff:

Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage "Wasserwerk Berkersheimer Weg" der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8959

- OA 1517 und OA 1868 OBR 10, B 105/05 -

Der Magistrat hat die ihm zur Sache vorliegenden Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, vollständig an den Ortsbeirat weitergegeben. Das entsprechende Schreiben des RP vom 03.12.2004 ist als Anlage in Kopie beigefügt.

Anlage 1 (ca. 126 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2004BB 358Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
  2. 31. Januar 2005BB 105Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
  3. 14. Februar 2005OFOF 715/10Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 15. Februar 2005OAOA 1868Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105Anregung
  5. 6. Juni 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 Wochen
    BB 421Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 41 · 28.06.2005
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 421 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 44 · 08.09.2005
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 421 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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