Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.05.2004, B 358
Betreff:
Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage "Wasserwerk Berkersheimer Weg" der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2004, § 7079
- OA 1517 OBR 10 -
Zwischenbericht:
Zu a:
§ 19 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz begründet als unmittelbar geltendes Recht die Ausgleichspflicht, wenn eine Schutzanordnung nach § 19 Abs. 2 WHG erhöhte Anforderungen festsetzt, die die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks beschränken. Diese durch Bundesrecht bereits festgelegten Entschädigungsansprüche müssen nicht explizit in den Verordnungstext zum Wasserschutzgebiet aufgenommen werden.
Zu b:
Der Parkfriedhof Heiligenstock auf dem Stadtgebiet Frankfurt am Main ist planungsrechtlich durch den gültigen Flächennutzungsplan und durch den Bebauungsplan Nr. 165 abgesichert.
Im Verordnungsentwurf vom 06.08.2003 zur Schutzgebietsfestsetzung gibt es einen erheblichen Überschneidungsbereich zwischen der geplanten Wasserschutzzone III und den Friedhofserweiterungsflächen. In diesem Punkt wurde deshalb gegen den Entwurf Einspruch eingelegt und gefordert den Überschneidungsbereich nicht als Wasserschutzgebiet festzusetzen.
Bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt, wurde der Verfahrensstand der Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage "Wasserwerk Berkersheimer Weg“ der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH erfragt.
Nach Äußerung des Regierungspräsidiums sind die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen. Eine Beurteilung kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2004Sie sind hierBB 358Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
- 31. Januar 2005BB 105Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
- 6. Juni 2005Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 421Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)