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Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH

Vorlagentyp: B
53 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.05.2004, B 358

Betreff:

Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage "Wasserwerk Berkersheimer Weg" der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2004, § 7079

- OA 1517 OBR 10 -

Zwischenbericht:

Zu a:

§ 19 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz begründet als unmittelbar geltendes Recht die Ausgleichspflicht, wenn eine Schutzanordnung nach § 19 Abs. 2 WHG erhöhte Anforderungen festsetzt, die die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks beschränken. Diese durch Bundesrecht bereits festgelegten Entschädigungsansprüche müssen nicht explizit in den Verordnungstext zum Wasserschutzgebiet aufgenommen werden.

Zu b:

Der Parkfriedhof Heiligenstock auf dem Stadtgebiet Frankfurt am Main ist planungsrechtlich durch den gültigen Flächennutzungsplan und durch den Bebauungsplan Nr. 165 abgesichert.

Im Verordnungsentwurf vom 06.08.2003 zur Schutzgebietsfestsetzung gibt es einen erheblichen Überschneidungsbereich zwischen der geplanten Wasserschutzzone III und den Friedhofserweiterungsflächen. In diesem Punkt wurde deshalb gegen den Entwurf Einspruch eingelegt und gefordert den Überschneidungsbereich nicht als Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt, wurde der Verfahrensstand der Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage "Wasserwerk Berkersheimer Weg“ der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH erfragt.

Nach Äußerung des Regierungspräsidiums sind die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen. Eine Beurteilung kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2004Sie sind hier
    BB 358Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
    Magistratsbericht
  2. 31. Januar 2005BB 105Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
  3. 6. Juni 2005Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 421Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 32 · 28.06.2004
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 31 · 29.06.2004
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 34 · 02.09.2004
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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