Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In dem Bericht B 105 wurde die Ortsbeiratsanregung OA 1517 OBR 10. nur teilweise berücksichtigt. Aus dem Bericht der „Frankfurter Neuen Presse" vom 10.02.2005 ist zu entnehmen, dass hinsichtlich der Schadensersatzansprüche und weiterer Inhalte des Antrags. Auskunft vom Regierungspräsidenten erteilt worden ist. Dies wurde in dem Bericht außer Acht gelassen. Der Ortsbeirat, der immerhin die Anregung OA 1517 beschlossen hat, ist vollständig aufzuklären. Es kann sicherlich nicht sein, dass die Presse mehr Informationen erhält, als die Mitglieder des Ortsbeirats. Antragstellende Fraktion: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2005, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 1868 2005 1.
a) Die Vorlage B 105 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 1868 zur Kenntnis genommen.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 714/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Ortsvorsteher beauftragt wird, zusätzlich zu dem Vertreter des Umweltamtes einen Vertreter des Regierungspräsidiums Darmstadt zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates einzuladen. 3. Die Vorlage OF 715/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext das Wort "zurückgewiesen" durch die Formulierung "als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen" ersetzt wird. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 14.02.2005, OF 715/10
Betreff:
Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Bericht B 105 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den gesamten Inhalt des Schreibens vorn 03.12.2004 mitzuteilen.
Begründung:
In dem Bericht B 105 wurde die Ortsbeiratsanregung OA 1517 OBR 10. nur teilweise berücksichtigt.
Aus dem Bericht der "Frankfurter Neuen Presse" vom 10.02.2005 ist zu entnehmen, dass hinsichtlich der Schadensersatzansprüche und weiterer Inhalte des Antrags. Auskunft vom Regierungspräsidenten erteilt worden ist. Dies wurde in dem Bericht außer Acht gelassen. Der Ortsbeirat, der immerhin die Anregung OA 1517 beschlossen hat, ist vollständig aufzuklären. Es kann sicherlich nicht sein, dass die Presse mehr Informationen erhält, als die Mitglieder des Ortsbeirats.
Antragstellende Fraktion: FDPHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2005BB 105Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
- 14. Februar 2005Sie sind hierOFOF 715/10Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. Februar 2005OAOA 1868Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105Anregung
- 6. Juni 2005Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 421Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme