Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In dem Bericht B 105 wurde die Ortsbeiratsanregung OA 1517 des Ortsbeirats 10 nur teilweise berücksichtigt. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 10.02.2005 ist zu entnehmen, dass hinsichtlich der Schadensersatzansprüche und weiterer Inhalte des Antrags Auskunft vom Regierungspräsidenten erteilt worden ist. Dies wurde in dem Bericht außer Acht gelassen. Der Ortsbeirat, der immerhin die Anregung OA 1517 beschlossen hat, ist vollständig aufzuklären. Es kann sicherlich nicht sein, dass die Presse mehr Informationen erhält, als die Mitglieder des Ortsbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.06.2005, B 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Versandpaket: 23.02.2005 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 03.03.2005, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage B 105 dient unter Hinweis auf OA 1868 als Zwischenbericht zur Kenntnis.
- Der Vorlage OA 1868 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
- SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Kenntnis) zu
- SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG, REP, PDS, BFF und E.L. (B 105 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1868 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 105 = Zurückweisung, OA 1868 = Ablehnung)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.03.2005, TO II, TOP 55 Beschluss:
- Die Vorlage B 105 dient unter Hinweis auf OA 1868 als Zwischenbericht zur Kenntnis.
- Der Vorlage OA 1868 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu
- SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Kenntnis) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu
- SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 8959,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.03.2005 Aktenzeichen: 79 2
Inhalt
Anregung vom 15.02.2005, OA 1868
entstanden aus Vorlage: OF 715/10 vom 14.02.2005
Betreff:
Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bericht B 105 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit der Maßgabe, dass der Magistrat aufgefordert wird, den gesamten Inhalt des im Bericht genannten Schreibens vom 03.12.2004 mitzuteilen.
Begründung:
In dem Bericht B 105 wurde die Ortsbeiratsanregung OA 1517 des Ortsbeirats 10 nur teilweise berücksichtigt.
Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 10.02.2005 ist zu entnehmen, dass hinsichtlich der Schadensersatzansprüche und weiterer Inhalte des Antrags Auskunft vom Regierungspräsidenten erteilt worden ist. Dies wurde in dem Bericht außer Acht gelassen. Der Ortsbeirat, der immerhin die Anregung OA 1517 beschlossen hat, ist vollständig aufzuklären. Es kann sicherlich nicht sein, dass die Presse mehr Informationen erhält, als die Mitglieder des Ortsbeirats.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2005BB 105Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
- 14. Februar 2005OFOF 715/10Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. Februar 2005Sie sind hierOAOA 1868Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 105Anregung
- 6. Juni 2005Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 421Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage .Wasserwerk Berkersheimer Weg. der Stadtwerke Bad Vilbel GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, PDS, BFF und E.L. (B 105 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1868 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 105 = Zurückweisung, OA 1868 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= Kenntnis) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)