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PAR 6027 2025§ 6027KENNTNIS

- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder

Beschluss zuB_73_2025
Gremium

Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport

Sitzung

35

Beschlussdatum

29. April 2025

Gremiensitzung

29. April 2025

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren auszustatten, um die Sicherheit der Sportler zu erhöhen. Die Anschaffung der Geräte wird durch das Sportamt übernommen, während die Sportvereine für die Betreiberpflichten verantwortlich sind. Dies soll die Notfallversorgung in den vereinsbetreuten Sportanlagen verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)