PAR 6027 2025§ 6027KENNTNIS
- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder
Beschluss zuB_73_2025Gremium
Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung
35
Beschlussdatum
29. April 2025
Gremiensitzung
29. April 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren auszustatten, um die Sicherheit der Sportler zu erhöhen. Die Anschaffung der Geräte wird durch das Sportamt übernommen, während die Sportvereine für die Betreiberpflichten verantwortlich sind. Dies soll die Notfallversorgung in den vereinsbetreuten Sportanlagen verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)