Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 3795 2023§ 3795GEBETEN

Fortsetzung der Frankfurter Schulschwimmwoche 2024

Beschluss zuNR_711_2023
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

25

Beschlussdatum

28. September 2023

Gremiensitzung

28. September 2023

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Beschluss

1. Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Bäderbetrieben Frankfurt die 2022 erstmals durchgeführte und 2023 wiederholte Schulschwimmwoche im Jahr 2024 erneut zu organisieren. Dafür sollen, wie bereits in 2022 und 2023, die Frankfurter Grundschulen darüber informiert werden, dass die Möglichkeit besteht, eine einwöchige Projektwoche mit Kindern der 3. bis 6. Klassen durchzuführen. Der Zeitraum für die Schwimmwoche wäre in den 2 Wochen vor Beginn der hessischen Sommerferien (1.-5. und 8.-11. Juli 2024). Es soll erweiternd die Möglichkeit bestehen, auf Wunsch einzelner Schulen die Schwimmprojektwoche auch bereits vorher im Juni durchzuführen, sofern die Bäderbetriebe entsprechende Kapazitäten anbieten können. Die Schwimmwoche soll wie 2022 und 2023 in den Freibädern Hausen, Silobad und Stadionbad durchgeführt werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob die Schwimmwoche auf die Freibäder Nieder-Eschbach und Bergen-Enkheim erweitert werden kann. Wie bisher werden die Schulen gebeten, möglichst eigene Schwimmlehrer*innen für die Durchführung des Schwimmunterrichts bereitzustellen. Ist dies nicht möglich, stellen die Bäderbetriebe Lehrkräfte zur Verfügung. Von Seiten der Bäderbetriebe wird organisiert, dass am Ende der Schulschwimmwoche ein Schwimmabzeichen (z. B. Deutsches Schwimmabzeichen Bronze) abgelegt werden kann. Die erneute Durchführung der Schulschwimmwoche soll den Schulen frühzeitig bekannt gemacht werden und durch das Bildungsdezernat in den Schulen und in der Öffentlichkeit beworben werden. Im Herbst 2024 soll bewertet werden, ob weiterhin Bedarf für eine Fortsetzung der Frankfurter Schulschwimmwoche besteht. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Thoma, Müller, Friedrich, Wollkopf, Kauder und Klingelhöfer sowie von Oberbürgermeister Josef dienen zur Kenntnis.