Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen Mainuferstraße
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Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 900 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 21.05.2018
Betreff: Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen Mainuferstraße Der Magistrat hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Erfahrungen und Daten zum Straßenverkehr gesammelt und erhoben sowie daraus Prognosen zum etwaigen Verlauf im Falle von Umleitungen erstellt bzw. ist dazu in der Lage, diese erstellen zu lassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat im Zusammenhang mit der geplanten und auch vom Ortsbeirat begrüßten Sperrung der nördlichen Mainuferstraße um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wird der Magistrat Ausweichrouten einrichten oder empfehlen? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Ausweichstrecken kommen inner- und außerhalb des Ortsbezirks 1 erfahrungs- und/oder erwartungsgemäß im Zuge der geplanten Sperrung infrage?
- Von wie vielen Fahrzeugen wird die nördliche Mainuferstraße zurzeit täglich durchschnittlich je Richtung genutzt?
- Wird der Magistrat Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass sich zusätzliche verkehrliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner in der Allerheiligenstraße, der Stoltzestraße, der Battonnstraße und der Berliner Straße ergeben? Wenn ja, welche im Einzelnen? Wenn nein, was sind die Gründe hierfür?
- Welche Schritte wird der Magistrat unternehmen, um Verkehrslasten des Individualverkehrs insgesamt auf dieser Strecke zu reduzieren (hiermit sind insbesondere die Verlagerung des Pendlerverkehrs auf den ÖPNV sowie die Förderung des Radverkehrs - gerade in diesem Abschnitt und den Anschlussrouten - gemeint)?
- Ist mit zusätzlichen Behinderungen der Straßenbahn in der Battonnstraße zu rechnen? Wenn ja, was wird der Magistrat vorbeugend und begleitend dagegen unternehmen? Wenn nein, warum ist nicht mit zusätzlichen Behinderungen der Straßenbahn zu rechnen, obwohl diese schon heute dort oft im Stau steckt und bei zusätzlichem Individualverkehr sich diese Situation verschlimmern dürfte?
- Durch Zunahme des Individualverkehrs in der Berliner Straße, der Battonnstraße, der Stoltzestraße und der Allerheiligenstraße wird sich eine höhere Trennungswirkung in den Wohnquartieren ergeben. Was wird der Magistrat unternehmen, um diese die Lebensqualität mindernde und jetzt schon als starke Belastung empfundene Trennungswirkung zu minimieren (z. B. zusätzliche Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2018OFOF 618/1Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen MainuferstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2018Sie sind hierVV 900Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen MainuferstraßeAnfrage
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1906Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen MainuferstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen