Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen Mainuferstraße
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der nördlichen Mainuferstraße Der Magistrat hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl an Erfahrungen und Daten zum Straßenverkehr gesammelt und erhoben sowie daraus Prognosen zum etwaigen Verlauf im Falle von Umleitungen erstellt bzw. ist dazu in der Lage, diese erstellen zu lassen. Dies vorangestellt wird der Ortsvorsteher aufgefordert, dem Magistrat im Zusammenhang mit der geplanten und auch vom Ortsbeirat begrüßten Sperrung der nördlichen Mainuferstraßen folgende Fragen zu stellen: Wird der Magistrat Ausweichrouten einrichten oder empfehlen lassen? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht. Welche Ausweichstrecken kommen inner- und außerhalb des Ortsbezirks 1 erfahrungsund/oder erwartungsgemäß im Zuge der geplanten Sperrung in Frage? Von wie vielen Fahrzeugen werden die nördlichen Mainuferstraßen zur Zeit täglich durch -schnittlich je Richtung genutzt? Wird der Magistrat Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass sich zusätzliche verkehrliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner in der Allerheiligenstraße, Stoltzestraße, Battonnstraße und Berliner Straße ergeben? Wenn ja, welche im Einzelnen? Wenn nein, was sind die Gründe hierfür? Welche Schritte wird der Magistrat unternehmen, um Verkehrslasten des Individualver-kehrs insgesamt auf dieser Strecke zu reduzieren? Hiermit sind insbesondere gemeint: Verlagerung des Pendlerverkehrs auf den ÖPNV und Förderung des Radverkehrs (gerade in diesem Abschnitt und den Anschlussrouten). Ist mit zusätzlichen Behinderungen der Straßenbahn in der Battonnstraße zu rechnen? Wenn ja, was wird der Magistrat vorbeugend und begleitend dagegen unternehmen? Wenn nein, warum ist nicht mit zusätzlichen Behinderungen der Straßenbahn zu rechnen, obwohl diese schon heute dort oft im Stau steckt und bei zusätzlichem Individualverkehr sich diese Situation verschlimmern dürfte? 7. Durch Zunahme des Individualverkehrs in der Berliner Straße, Battonnstraße, Stoltze-straße und Allerheiligenstraße wird sich eine höhere Trennungswirkung in den Wohnquartieren ergeben. Was wird der Magistrat unternehmen um diese die Lebensqualität mindernde und jetzt schon als starke Belastung empfundene Trennungswirkung durch z. B. zusätzliche Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu minimieren?
Inhalt
Antrag vom 21.05.2018, OF 618/1
Betreff: Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen Mainuferstraße Der Magistrat hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl an Erfahrungen und Daten zum Straßenverkehr gesammelt und erhoben sowie daraus Prognosen zum etwaigen Verlauf im Falle von Umleitungen erstellt bzw. ist dazu in der Lage, diese erstellen zu lassen. Dies vorangestellt wird der Ortsvorsteher aufgefordert, dem Magistrat im Zusammenhang mit der geplanten und auch vom Ortsbeirat begrüßten Sperrung der nördlichen Mainuferstraßen folgende Fragen zu stellen: Wird der Magistrat Ausweichrouten einrichten oder empfehlen lassen? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht. Welche Ausweichstrecken kommen inner- und außerhalb des Ortsbezirks 1 erfahrungsund/oder erwartungsgemäß im Zuge der geplanten Sperrung in Frage? Von wie vielen Fahrzeugen werden die nördlichen Mainuferstraßen zur Zeit täglich durch -schnittlich je Richtung genutzt? Wird der Magistrat Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass sich zusätzliche verkehrliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner in der Allerheiligenstraße, Stoltzestraße, Battonnstraße und Berliner Straße ergeben? Wenn ja, welche im Einzelnen? Wenn nein, was sind die Gründe hierfür? Welche Schritte wird der Magistrat unternehmen, um Verkehrslasten des Individualver-kehrs insgesamt auf dieser Strecke zu reduzieren? Hiermit sind insbesondere gemeint: Verlagerung des Pendlerverkehrs auf den ÖPNV und Förderung des Radverkehrs (gerade in diesem Abschnitt und den Anschlussrouten). Ist mit zusätzlichen Behinderungen der Straßenbahn in der Battonnstraße zu rechnen? Wenn ja, was wird der Magistrat vorbeugend und begleitend dagegen unternehmen? Wenn nein, warum ist nicht mit zusätzlichen Behinderungen der Straßenbahn zu rechnen, obwohl diese schon heute dort oft im Stau steckt und bei zusätzlichem Individualverkehr sich diese Situation verschlimmern dürfte? 7. Durch Zunahme des Individualverkehrs in der Berliner Straße, Battonnstraße, Stoltze-straße und Allerheiligenstraße wird sich eine höhere Trennungswirkung in den Wohnquartieren ergeben. Was wird der Magistrat unternehmen um diese die Lebensqualität mindernde und jetzt schon als starke Belastung empfundene Trennungswirkung durch z. B. zusätzliche Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu minimieren?Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2018Sie sind hierOFOF 618/1Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen MainuferstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2018VV 900Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen MainuferstraßeAnfrage
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1906Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen MainuferstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme