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Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?

Vorlagentyp: V
41 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Fritz-Tarnow-Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.

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Neues zu Fritz-Tarnow-Straße per E-Mail

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 18.08.2011, V 82 entstanden aus Vorlage: OF 121/9 vom 08.08.2011

Betreff: Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße? Vor einigen Jahren wurde der Bahnsteig der U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße neu gestaltet und ein weiterer oberirdischer Zugang zur Station geschaffen. Zugleich wurde die Verbindung zur Fußgängerunterführung unter der Eschersheimer Landstraße ohne die Zustimmung des Ortsbeirats geschlossen. Obwohl diese Maßnahmen gerade den Fußgängern dienen sollten, wurden die neuen Aufgänge zu den Bahnsteigen an dem zur Fritz-Tarnow-Straße hin gelegenen Ende mit Stufen und damit nicht barrierefrei angelegt. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: Warum sind die neuen Aufgänge zu den Bahnsteigen an diesem Ende nicht barrierefrei? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2011OFOF 121/9Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2011Sie sind hier
    VV 82Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?
    Anfrage
  3. 9. Dezember 2011STST 1360Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-StraßeStellungnahme
  4. 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 755Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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