Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 755
Betreff:
Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?
Der Umbau der Station Fritz-Tarnow-Straße, verbunden mit der Schließung des unterirdischen Zugangs, wurde von den städtischen Gremien in der heute vorliegenden Form beschlossen und umgesetzt.
Ein barrierefreier Zugang ist, wie auch bei anderen Station auf diesem Streckenabschnitt, einseitig durch eine Rampe möglich. Die Herstellung einer barrierefreien Rampe auf der angesprochenen Seite ist ohne sehr große und kostenintensive Eingriffe in den gesamten Straßenraum auf Grund der notwendigen Entwicklungslänge der Rampe nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2011OFOF 121/9Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2011VV 82Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?Anfrage
- 9. Dezember 2011STST 1360Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-StraßeStellungnahme
- 21. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 755Barrierefreie U-Bahn-Station Fritz-Tarnow-Straße?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab