Gasbetriebene Wärmepumpen
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Feuerwehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.
- Dieselaggregate in Rechenzentren07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Müllablagerungen auf dem Parkplatz hinter dem Kiosk am US-Konsulat, Ecke Marbachweg/Gießener Straße, Richtung Feuerwehrstraße im Stadtteil Eckenheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 202410.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Feuerwehrstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 09.09.2008, V 748 entstanden aus Vorlage: OF 916/6 vom 18.08.2008
Betreff: Gasbetriebene Wärmepumpen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja wo, im Frankfurter Westen bestehende beziehungsweise geplante Großgebäude mit gasbetriebenen Wärmepumpen beheizt werden können beziehungsweise sollen.
Begründung: Durch gasbetriebene Wärmepumpen werden bei Verbrauch von 1 kWh Gas der Luft oder dem Erdreich beziehungsweise Grundwasser 4 kWh entnommen und somit 5 kWh geheizt. In Frankfurt am Main wird durch diese bereits in der ehemaligen Gibbs-Kaserne in der Feuerwehrstraße praktizierten Technik viel Primärenergie eingespart und der Ausstoß von Kohlendioxid gewaltig verringert. Das müsste auch im Frankfurter Westen möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2008OFOF 916/6Gasbetriebene WärmepumpenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2008Sie sind hierVV 748Gasbetriebene WärmepumpenAnfrage
- 27. November 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1652Gasbetriebene WärmepumpenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen