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Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinieren

Vorlagentyp: V
46 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, innovative Lärmschutzkonzepte mit integrierter Fotovoltaik im Rahmen des Ausbaus der A 5 in Frankfurt zu fördern. Dies ist notwendig, um die Klimaziele Deutschlands bis 2045 zu erreichen und neue Ansätze zur Energieerzeugung zu entwickeln. Frankfurt könnte somit als Vorreiter in der Nutzung dieser Technologien fungieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welches Potenzial sieht die Stadt Frankfurt für die Nutzung von PV an Lärmschutzwänden im Ausbaubereich der A 5, insbesondere in der Gemarkung Kalbach-Riedberg?
  2. Welche Schritte planen die Stadt oder Unternehmen mit städtischer Beteiligung (z. B. Mainova), um innovative Lärmschutzkonzepte inkl. PV in den geplanten Ausbaubereichen der A 5, insbesondere in der Gemarkung Kalbach-Riedberg, vorzubereiten und zu fördern?
  3. Welche städtischen Ämter müssten bei diesem Thema eingebunden werden?
  4. Planen die betroffenen Planungsämter der Stadt im Rahmen von Forschungs- und Pilotprojekten auf Landes- und Bundesebene, den Ausbaubereich der A 5, insbesondere in der Gemarkung Kalbach-Riedberg, als Pilotbereich anzubieten?

Kontext

Die Koalition im Römer hat sich auf einen achtspurigen Ausbau der A 5 inklusive Lärmschutz geeinigt, weil nur unter dieser Voraussetzung die Lärmschutzmaßnahmen durch das Land mitfinanziert werden. Dies vorausgeschickt

Begründung

Vor dem Hintergrund, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, muss auch die Stadt Frankfurt alle Potenziale zur Erzeugung klimaneutraler Energie nutzen. Frankfurt besitzt bereits heute nicht ausreichend Flächen, um die Nachfrage für Wohnen, Industrie und Freizeit konfliktfrei zu befriedigen. Daher bedarf es innovativer neuer Ansätze. Das Fraunhofer Institut ISE (Fraunhofer Institut ISE "Photovoltaik in Verkehrswegen": www.ise.fraunhofer.de/de/leitthemen/integrierte-photovoltaik/verkehrswege-photovoltaik-ripv.html) schätzt das Potenzial von Fotovoltaikenergie über innovative Fotovoltaik-Lärmschutzwände auf 300 GW. Es gibt unterschiedliche Varianten dieser neuen Technologie (grüne Erdwälle mit integrierten PV-Modulen - Rau.de Photovoltaik-Lärmschutz - effizient und ökologisch: www.rau.de/de/photovoltaik/, klassische Lärmschutzwände mit integrierten PV-Modulen sowie bifaziale PV-Wände), die sich allerdings teilweise noch in der Erprobung befinden. Es bietet sich daher an, den Streckenabschnitt an der A 5 für diese neuen Technologien als Pilotprojekt vorzusehen. Damit würde Frankfurt Vorreiterin und Leuchtturm für dieses wichtige Thema werden. Freilich sollte auch ein Energieversorger wie beispielsweise die Mainova oder die Süwag von Anfang an mit einbezogen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juli 2023OFOF 405/12Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. Juli 2023Sie sind hier
    VV 726Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinieren
    Anfrage
  3. 20. Oktober 2023STST 2167Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenStellungnahme
  4. 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 953Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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