Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinieren
Zusammenfassung
Der Magistrat hat seine Gespräche zum Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik noch nicht abgeschlossen. Er lehnt den zehnstreifigen Ausbau ab, stimmt jedoch einem regulären achtstreifigen Ausbau zu, sofern der notwendige Lärmschutz gewährleistet wird. Das Potenzial für Fotovoltaik an Lärmschutzwänden wird theoretisch auf bis zu 1 MWp geschätzt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme
Der Magistrat konnte seine diesbezüglichen Gespräche leider noch nicht abschließen.
Nachfolgend ein Zwischenstand:
Vorbemerkung:
Wenn Lärmschutzwände an Autobahnen im Stadtgebiet zusätzlich zur Stromerzeugung genutzt werden sollen, darf sich hierdurch die Lärmbelastung nicht erhöhen. Lärmschutzwände werden normalerweise mit hochabsorbierenden Materialien erstellt. Die Oberflächen der Wände haben kleine Löcher, durch die der Lärm in das Innere eindringen kann. Im Inneren der Lärmschutzwände befindet sich in der Regel Mineralwolle, welche die Schallenergie aufnimmt und den Lärm mindert. Werden lärmabsorbierenden Wände mit Fotovoltaik-Flächen ausgestattet, kann der Lärm des Straßenverkehrs ggf. reflektiert werden, was es zu vermeiden gilt.
Zur Frage 1:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwägt den abschnittsweise zehnstreifigen Ausbau der A 5 im Stadtgebiet und darüber hinaus. Der Magistrat lehnt dieses Vorhaben ab. Ebenso wie das Land Hessen hat der Magistrat aber seine Zustimmung für einen regulär achtstreifigen Ausbau des bereits heute temporär achtstreifig befahrenen Abschnitts zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz und weiter bis zur AS Friedberg in Aussicht gestellt. Diese Zustimmung hat der Magistrat an die Voraussetzung geknüpft, dass der erforderliche Lärmschutz durch den Baulastträger der Autobahn geschaffen wird.
Eine Entscheidung des Ministeriums im Zuge der Bedarfsplanüberprüfung und der Aufnahme konkretisierender Planungen steht noch aus. Daher können derzeit noch keine Aussagen über eine konkrete Ausgestaltung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 5 und deren Potenzial für die Nutzung von Fotovoltaik getroffen werden. Maßgeblich wird immer die Position der Autobahn GmbH als Baulastträger:in und Flächeneigentümer:in der Lärmschutzmaßnahme sein.
Basierend auf der Integration von Fotovoltaik-Modulen in konventionelle Lärmschutzwände wird auf der Grundlage von bereits umgesetzten Beispielen an der A3 bei Aschaffenburg oder an der bayerischen Staatsstraße 2550 bei Neuötting ein theoretisches Potenzial von etwa 200 Watt Peak (Wp) bis 300 Wp pro laufendem Meter Autobahn geschätzt. Der Abschnitt der A5 von der Brücke über der Luxemburger Straße bis zum Bad Homburger Kreuz erstreckt sich über etwa 3,6 km. Insgesamt ergäbe sich ein Potenzial von ca. 700 kWp bis 1 MWp, wenn der gesamte Abschnitt von und nach Kalbach-Riedberg mit Lärmschutzwänden ausgestattet würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2023OFOF 405/12Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Juli 2023VV 726Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenAnfrage
- 20. Oktober 2023Sie sind hierSTST 2167Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenStellungnahme
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 953Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab