Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinieren
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur geplanten Kombination von Lärmschutzwänden und Photovoltaik beim Ausbau der A 5. Es wird betont, dass die Lärmbelastung nicht steigen darf und dass die Planung sorgfältig geprüft werden muss. Der Magistrat lehnt den 10-streifigen Ausbau ab, bietet jedoch Zustimmung für einen 8-streifigen Ausbau unter bestimmten Bedingungen an.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zur Frage 1:
Wenn Lärmschutzwände an Autobahnen zusätzlich zur Stromerzeugung genutzt werden sollen, darf sich die Lärmbelastung nicht erhöhen.
Lärmschutzwände werden normalerweise mit hochabsorbierenden Materialien erstellt. Die Oberflächen der Wände haben kleine Löcher, durch die der Lärm in das Innere eindringen kann. Im Inneren der Lärmschutzwände befindet sich in der Regel Mineralwolle, welche die Schallenergie aufnimmt und den Lärm mindert.
Werden lärmabsorbierenden Wände vollständig mit Photovoltaik-Flächen ausgestattet, wird der Lärm des Straßenverkehrs nicht gemindert, sondern zur gegenüberliegenden Seite reflektiert. Dort kann sich die Lärmbelastung teilweise erhöhen.
Ob es sinnvoll ist, Lärmschutzwände mit PV-Elementen auszustatten, muss jeweils bei der Planung geprüft werden. Neben den technischen Anforderungen wird auch die Lärmbelastung betrachtet.
Zu den Fragen 2 und 4:
Lärmschutzwände werden in aufwendigen Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz genehmigt. Auch nachträgliche Veränderungen müssen planungsrechtlich genehmigt werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwägt den abschnittsweisen 10-streifigen Ausbau der A 5 im Stadtgebiet. Der Magistrat lehnt dieses Vorhaben ab.
Der Magistrat hat dagegen seine Zustimmung für einen 8- streifigen Ausbau des bereits heute temporär 8-streifig befahrenen Abschnitts zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz und weiter bis zur Anschlussstelle Friedberg in Aussicht gestellt. Diese Zustimmung hat der Magistrat an die Voraussetzung geknüpft, dass der erforderliche Lärmschutz durch den Baulastträger der Autobahn geschaffen wird. Eine Entscheidung des Bundesministeriums im Zuge der Bedarfsplanüberprüfung und der Aufnahme konkretisierender Planungen steht noch aus.
Bis zur endgültigen Entscheidung über den Ausbau der A 5 werden die stadteigenen Aktivitäten zur Errichtung eines Lärmschutzwalls im Bereich der Ortslage Kalbach zurückgestellt.
Momentan sind keine Forschungs- oder Pilotprojekte vorgesehen.
Zur Frage 3:
Bei dem Bau- oder Ausbau von Bundesautobahnen werden zahlreiche städtische Ämter beteiligt, unter anderem das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Umweltamt und das Stadtplanungsamt. Beim Thema Fotovoltaik wird zusätzlich das Klimareferat eingebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2023OFOF 405/12Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Juli 2023VV 726Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenAnfrage
- 20. Oktober 2023STST 2167Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenStellungnahme
- 17. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 953Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab