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Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?

Vorlagentyp: V
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 entstanden aus Vorlage: OF 419/1 vom 19.10.2017

Betreff: Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten denkbar?
  2. Wenn ja, welcher Platz wäre dafür geeignet?
  3. Könnte diese Hundeauslauffläche ein eingezäunter Bereich mit Hundekotbeutelspenderstationen sein? Begründung: Anwohner des Lotte-Specht-Parks äußern ihren Unmut darüber, dass der Park zunehmend von Personen mit freilaufenden Hunden genutzt werde. Dies sei insbesondere deswegen problematisch, da im selben Park ein Bolzplatz und ein Spielplatz sind. Kinder könnten daher dort nicht mehr sicher spielen. Da eine Lösung sowohl für die Familien ohne Hunde als auch für die Hundehalterinnen und Hundehalter gefunden werden sollte, könnte eine abgegrenzte Fläche im Europagarten hilfreich sein. Diese Grünanlage dürfte groß genug sein, um dort eine Fläche weiter entfernt von dem Spielplatz für Hunde nutzbar zu machen. Darüber hinaus stehen je nach ausgewählter Fläche die Häuser weiter entfernt, sodass die Lärmbelästigung geringer wäre. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden ohnehin den Europagarten nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2017 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 525/1 zurück — Ortsbeiratsantrag von U.B., beschlossen am 24. Februar 2018. Der Magistrat antwortete am 5. Februar 2018 mit der Stellungnahme ST 191. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 13 Wochen.

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