Lärmschutz an der A 661
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 561 entstanden aus Vorlage: OF 331/9 vom 14.07.2017
Betreff: Lärmschutz an der A 661 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob und ggf. wann unter veränderter Ausgangssituation nun Lärmschutzwände an der A 661 in der Gemarkung Eschersheim und anschließenden Gemarkungen errichtet werden; 2. sich deshalb auch mit Hessen-Mobil abzustimmen.
Begründung: Die Lärmbelastung von der A 661 ist bei wachsender Verkehrsdichte stark angestiegen und wächst hörbar weiter an. In einer früheren Stellungnahme hat der Magistrat darauf hingewiesen, dass die A 661 auf insgesamt sechs Fahrspuren ausgebaut werden solle und in Verbindung mit diesem Ausbau ohnehin Lärmschutzwände vorgesehen seien. Wie der Verkehrsdezernent kürzlich erklärt hat und wie in der Presse nachzulesen ist, soll die A 661 nun doch nicht verbreitert ausgebaut werden. Dies bedeutet, dass ein Abwarten nicht mehr begründet ist und der Dringlichkeit Rechnung getragen werden kann und sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2017OFOF 331/9Lärmschutz an der A661Ortsbeiratsantrag · FDP
- 24. August 2017Sie sind hierVV 561Lärmschutz an der A 661Anfrage
- 20. November 2017STST 2290Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
- 1. Juni 2018OFOF 487/9Lärmschutz an der A 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2018OMOM 3376Lärmschutz an der A 661Direktanregung
- 30. Juli 2018STST 1358Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1505Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen