Lärmschutz an der A 661
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2290
Betreff: Lärmschutz an der A 661 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, innerhalb der nach der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Abstimmung mit Hessen Mobil dauert derzeit noch an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2017OFOF 331/9Lärmschutz an der A661Ortsbeiratsantrag · FDP
- 24. August 2017VV 561Lärmschutz an der A 661Anfrage
- 20. November 2017Sie sind hierSTST 2290Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
- 1. Juni 2018OFOF 487/9Lärmschutz an der A 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2018OMOM 3376Lärmschutz an der A 661Direktanregung
- 30. Juli 2018STST 1358Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1505Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab