Lärmschutz an der A 661
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1505
Betreff: Lärmschutz an der A 661 Zu 1.: Der 6-streifige Ausbau der A 661 zwischen Bad Homburger Kreuz und Offenbach-Kaiserlei ist im aktuellen Bedarfsplan des Bundes (BVWP 2030) in der Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und somit vorläufig nicht mehr zur Baurechtschaffung vorgesehen. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) ist nur beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen anzuwenden. Die BAB 661 wird im Bereich Eschersheim nicht wesentlich verändert. Daher besteht derzeit kein Rechtsanspruch, um gegenüber der für die BAB 661 verantwortlichen Behörde, Hessen Mobil, lärmmindernde Maßnahmen durchzusetzen.
Zu 2.: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat sich beim Land Hessen dafür eingesetzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Stadtgebiet abzusenken, um die Lärmbelästigung zu reduzieren. Dieser Einsatz verlief bislang erfolglos. Eine Ausnahme bildet der Autobahnabschnitte der A 66 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße. Hier wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe von 100 km/h in den Nachtstunden von 22:00 bis 06:00 Uhr angeordnet. Zur Wahrung der kommunalen Interessen wird sich der Magistrat bei der Fortschreibung des gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2016 erneut für lärmmindernde Maßnahmen einsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2017OFOF 331/9Lärmschutz an der A661Ortsbeiratsantrag · FDP
- 24. August 2017VV 561Lärmschutz an der A 661Anfrage
- 20. November 2017STST 2290Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
- 1. Juni 2018OFOF 487/9Lärmschutz an der A 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2018OMOM 3376Lärmschutz an der A 661Direktanregung
- 30. Juli 2018STST 1358Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
- 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1505Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab