Lärmschutz an der A 661
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1358
Betreff: Lärmschutz an der A 661 Der 6-streifige Ausbau der A 661 zwischen Bad Homburger Kreuz und Offenbach-Kaiserlei ist im aktuellen Bedarfsplan des Bundes (BVWP 2030) in der Kategorie "Weiterer Bedarf" mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und somit vorläufig nicht mehr zur Baurechtschaffung vorgesehen. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) kann nur beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen angewendet werden. Die BAB 661 wird im Bereich Eschersheim nicht wesentlich verändert. Daher besteht derzeit kein Rechtsanspruch, um gegenüber Hessen Mobil - als für die BAB 661 verantwortlichen Behörde - lärmmindernde Maßnahmen durchzusetzen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich beim Land Hessen dafür eingesetzt, zur Reduzierung der Lärmbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Stadtgebiet abzusenken - bisher weitgehend erfolglos. Eine Ausnahme bildet der Autobahnabschnitt der A 66 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße. Hier wurde in den Nachtstunden von 22:00 bis 06:00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe von 100 km/h angeordnet. Zur Wahrung der kommunalen Interessen wird sich der Magistrat bei der Fortschreibung des gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2016 erneut für lärmmindernde Maßnahmen einsetzen. Darüber hinaus sieht der Magistrat keine Möglichkeiten, im Vorgriff auf einen späteren Ausbau der A 661 und in eigener Regie bauliche Lärmschutzeinrichtungen umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2017OFOF 331/9Lärmschutz an der A661Ortsbeiratsantrag · FDP
- 24. August 2017VV 561Lärmschutz an der A 661Anfrage
- 20. November 2017STST 2290Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
- 1. Juni 2018OFOF 487/9Lärmschutz an der A 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2018OMOM 3376Lärmschutz an der A 661Direktanregung
- 30. Juli 2018Sie sind hierSTST 1358Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1505Lärmschutz an der A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab