Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, einen Fußgängerüberweg an der Liederbacher Straße in Höhe der Idarwaldstraße einzurichten. Dies ist notwendig, um den neuen Schulweg für die vielen jungen Familien in der Umgebung sicher zu gestalten. Die Maßnahme soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hermann-Waibel-Allee — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.02.2026.
- Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe Hermann-Waibel-Allee) zu rechnen?03.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe HermannWaibelAllee) zu rechnen?16.01.2024 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Hermann-Waibel-Allee per E-MailBegründung
Hier die immer noch gültige Begründung laut dem Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702: Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier einen Fußgängerüberweg einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2016STST 1155Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeStellungnahme
- 3. Februar 2017STST 267Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeStellungnahme
- 15. Mai 2021OFOF 56/6Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021Sie sind hierVV 23Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeAnfrage
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 262 WochenSTST 1576Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen