Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035
Betreff: Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Der Straßenquerschnitt an der benannten Örtlichkeit lässt eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs, das heißt, eines beleuchteten Zebrastreifens, zu. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen gegenwärtig leider nicht zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2013OFOF 688/6Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. April 2013VV 702Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeAnfrage
- 8. Juli 2013Sie sind hierSTST 1035Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeStellungnahme
- 7. Oktober 2013OFOF 837/6Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013OMOM 2582Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeDirektanregung
- 24. Januar 2014STST 120Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeStellungnahme
- 18. Oktober 2015OFOF 1506/6Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2015OMOM 4650Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeDirektanregung
- 15. Februar 2016STST 336Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeStellungnahme
- 29. August 2016STST 1155Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeStellungnahme
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 202 WochenSTST 267Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe IdarwaldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab